Schiefertafel

Die Anreicherung ist eine in engen Grenzen erlaubte kellertechnische Maßnahme der Verbesserung von Most oder Wein. Ohne Ausgleich des fehlenden Alkoholgehaltes wären manche Weine schlecht haltbar. Bei welchen Weinen dieser Zusatz von Saccharose erlaubt ist und unter welchen Voraussetzungen ist gesetzlich sehr ausführlich und differenziert geregelt, um die Anreicherung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und Missbräuche zu vermeiden. Seit einigen Jahren ist die Anreicherung auch durch Konzentrierung oder mittel Traubenmostkonzentrat erlaubt.

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Kontaktinformationen:

Rheinhessenwein e.V.

Otto-Lilienthal-Straße 4

55232 Alzey

E-Mail: info@rheinhessenwein.de
Internet: https://www.rheinhessen.de

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