Abfüllen

Der Abfüller muss auf dem Etikett angegeben werden. Dies kann eine Kellerei oder der Erzeuger selbst sein. Im zweiten Fall ist die Angabe »Erzeugerabfüllung« erlaubt, falls der Winzer die Trauben selbst geerntet, zu Wein verarbeitet und dann abgefüllt hat.

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Kontaktinformationen:

Rheinhessenwein e.V.

Otto-Lilienthal-Straße 4

55232 Alzey

E-Mail: info@rheinhessenwein.de
Internet: https://www.rheinhessen.de

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