Gutsschänke

Anders als Straußwirtschaften benötigen sie eine Konzession. Meistens sind sie ganzjährig geöffnet, oft aber erst am späten Nachmittag, am Abend oder am Wochenende. Auch in den Gutsschänken dürfen nur selbsterzeugte Weine ausgeschänkt werden. Hierzu dürfen aber nicht nur einfache Speisen, sondern auch warme Mahlzeiten gereicht werden.

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Kontaktinformationen:

Rheinhessenwein e.V.

Otto-Lilienthal-Straße 4

55232 Alzey

E-Mail: info@rheinhessenwein.de
Internet: https://www.rheinhessen.de

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