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Himmel und Hölle - rheinhessische Lagennamen

»Siefersheimer Höllberg« gilt in der Fachwelt des Weines als Spitzenlage. Der Lagename hat sich aus dem Flurnamen »In der Höll« entwickelt. In einem örtlichen Gerichtsbuch, das Urkunden aus der Zeit von 1532 bis 1658 versammelt, liest man von  einem »Morgen Weingart in der Hellen«. Es handelt sich um einen Porphyrhang, den man linker Hand erblickt, wenn man die Straße von Wonsheim nach Siefersheim fährt. Der für die Rheinhessische Schweiz typische trockenwarme Standort mit geringer Humusdecke beherbergt eine Steppenheidelandschaft mit zahlreichen seltenen Pflanzen. Hier wurden vorgeschichtliche Wohngruben mit Tonscherben und Resten eines Napoleonshuts (Reibstein) gefunden. Flurnamen mit dem Wortbestandteil »Hölle« gibt es im gesamten deutsch-sprachigen Raum. Hans-Jörg Koch hat in seinem Buch »Weinparadies Rheinhessen« für die Region allein zwölf Standorte gefunden: Höllenbrand (Gundersheim), Höllenweg (Ingelheim), Höllenberg (Heidesheim), Schlosshölle (Gumbsheim), Höllberg (Siefersheim), Hölle (Wöllstein, Wonsheim, Pfaffen-Schwabenheim, Weinheim, Saulheim, Nierstein) und Schönhölle (Ockenheim). Blättert man in den zahlreichen deutschen Flurnamendeutungen, wird eine Vielfalt an Erklärungen angeboten. Sie reichen vom Verweis auf vorgeschichtliche Kultstätten, die bei der Christianisierung zerstört und negativ besetzt worden seien, über die Bezeichnung minderwertigen Feldes bis hin zu einem Bezug aufs Erdinnere als Höhle/Hölle.

Flurnamen sind zwar oft alte Ortsbezeichnungen, reichen aber selten übers Mittelalter hinaus. Während in den frühmittelalterlichen Urkunden meist die Eigentümer bezeichnet wurden, begann man sich im 13./14. Jahrhundert unsystematisch an Ortseigenschaften zu orientieren. Schon im 16. Jahrhundert veränderten sich viele Flurnamen sprachlich durch Verschleifungen und Neudeutungen, die historische Moden erkennen lassen. Im 18. Jahrhundert kam es zu ersten schriftlichen Erfassungen von Namen in den Gemarkungen. Als der kommunale Gemeinbesitz (Allmende) um 1800 aufgehoben wurde, entstanden zahlreiche neue Namen, die durch Attribute wie »beim, auf, über, unter, vor, hinter« auf Besitzteilungen hindeuten. Erst im 19. Jahrhundert wurden die Flurnamen in Katastern festgelegt. Durch den sich zeitlich parallel dazu entwickelnden Qualitätsweinbau »bürgerte es sich ein, Wein auch nach der Lage, in der er gewachsen war, auf dem Etikett zu benennen.« (Koch, Rheinhessisches Weinlexikon, S.117). Zuvor hatte man zwar die Weinberge nach Lagen verortet, den Wein oft aber nach der Herkunftsgemarkung genant, so etwa »Pfeddersheimer« oder »Niersteiner«. Vor dem ersten Weltkrieg gab es in Rheinhessen dann etwa 30.000 Lagenamen. Wegen der dadurch entstandenen Unübersichtlichkeit für die Kunden wurden im Weingesetz von 1971 Großlagen geschaffen wie »Oppenheimer Krötenbrunnen« oder »Niersteiner Domtal«. Hinzu kamen die Bereiche wodurch sich die Zahl der Einzellagenamen nochmals auf ca. 500 reduzierte.   

Im Wikipedia-Artikel zu Flurnamen heißt es treffend: »Flurnamen kann man nur etymologisch erklären, wenn man sich mit der Zeit ihrer Entstehung auseinandersetzt. Wer mehr als nur einfache Begriffe in die Flurnamen hineininterpretieren will, geht meist fehl. Jedem Flurname liegt ein Benennungsmotiv zugrunde, ein Merkmal, das diesem bestimmten Ort anhaftet.«  Maßgebend ist also nicht die heutige Bezeichnung einer Gewann oder Lage, sondern zunächst einmal ihre älteste überlieferte Form. Sodann macht es Sinn, sich die besonderen Eigenschaften des Ortes anzuschauen. Mit Blick auf den Siefersheimer Höllberg, aber auch auf die meiste anderen rheinhessischen »Höllen«-Standorte ist eine Ableitung von althochdeutsch halda (Halde) sinnvoll. Das bedeutet übersetzt in etwa: Steilhang, Schräge, geneigte Fläche. In der indoeuropäischen Wortwurzel »kel« ist das Wort sowohl mit Hölle als auch mit Höhle verwandt; in Einzelfällen bietet sich daher auch ein Hinweis auf Mulden oder Höhlen, bzw auf Hohlwege an. Dass ein trockenwarmer Standort höllisch warm sein kann, ist eine ebenso erlaubte moderne Sprachspielerei wie der Verweis auf ackerbaulich schwer zu verwertende humusarme Felsböden. Es ist also nicht verboten, der Tradition neue Deutungen hinzuzufügen, bis hin zu Teufeln, Heiden und anderen rebellischen Geistern, die in unserem kollektiven Gedächtnis spuken, aber man sollte es doch vermeiden, diese Neudeutungen als historische Ursprünge auszugeben.

Etwas schwieriger ist es mit der Erklärung der »himmlischen« Lagenamen, die ebenfalls überall im deutschsprachigen Raum in großer Anzahl vorkommen. In feuilletonistischen Artikeln werden »Himmel und Hölle« gerne zusammengefasst, ein schönes Bild, aber im Grunde eine späte Deutung, da beide im etymologischen Ursprung wohl nicht aufeinander bezogen waren. Mit »Himmeltal« (Guntersblum) und »Himmelacker« (Dautenheim) finden sich bei Koch nur zwei diesbezügliche Lagenamen, daneben aber andere religiös motivierte Bezeichnungen wie Herrgottspfad (Gau-Odernheim), Gottesgarten (Selzen), Klosterberg (Mauchenheim, Bechtolsheim, Osthofen, Nieder-Olm, Bermersheim), Kirchenstück (Bornheim, Ingelheim, Hohen-Sülzen, Weinheim), Liebfrau/en (Volxheim, Worms), Mönchspfad (Bodenheim, Schornsheim) oder Klostergarten (Schwabenheim, Hackenheim, Zotzenheim, Sprendlingen, Flonheim, Bermersheim). Es ist diese an Besitzrechten orientierte Namensgebung, die wohl auch für die Himmelsnamen zutrifft. Der erstmals 1692 belegte Alzeyer Flurname »Himmelacker« verweist laut Flurnamenbuch von Heinrich Becker wahrscheinlich auf einen Besitz des Klosters Himmelgarten (S.55). Das Zisterzienserinnen-kloster lag in der Alzeyer Oberstadt auf dem Gebiet an der Ecke Friedrichstraße und Weinheimer Landstraße.

In seinem Buch »Weinparadies Rheinhessen« hat Hans-Jörg Koch eine systematische Auflistung der Lagenamen angeboten, nach Kategorien wie Pflanzen, Tiere, Geschichte und Sagen, Besitzrechte, Bodenformen und Bauwerken in der Landschaft. Auch hier gibt es sicher noch allerhand Forschungsbedarf, so wenn man die Lagen »Äffchen« (Wöllstein) oder »Affenberg« (Worms) nicht auf Rauschzustände durch Weingenuss, vorgeschichtliche Siedlungen oder Wanderzirkusse zurückführt, sondern auf die früher in Rheinhessen verbreiteten Effen (Ulmen), die als Effenringe um die Dörfer oder als Einzelbäume in der Gemarkung zu finden waren. Eine systematische Erfassung der rheinhessischen Flurnamen wurde im Mainzer Institut für geschichtliche Landeskunde begonnen. Unter dem Stichwort »Digitales Flurnamenlexikon« (DFL) will man »die Ergebnisse der vielfältigen Arbeiten und Sammlungen zunächst für einen lokalen Bereich und dann für ganz Rheinland-Pfalz sichern und der Allgemeinheit zugänglich machen.« Bereits seit 1969 wurden die Flurnamen Rheinhessens in einem Archiv der Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur systematisch gesammelt.

Nichtsdestotrotz geht die Geschichte von »Himmel und Hölle« natürlich weiter. Schließlich gibt es laut Internet nicht nur ein Faltspiel für Kinder dieses Namens, sondern auch ein bekanntes rheinisches Gericht, das auch »Himmel und Hölle« oder »Himmel und Erde« heißt. Dabei werden gezuckerte Äpfel, gesalzene Kartoffeln, Milch, Eigelb und Butter zu Kartoffelbrei verarbeitet, mit Muskat abgeschmeckt und dann in einer Auflaufform gemeinsam mit gebratenen Blutwurstscheiben und angebratenen Zwiebelringen gebacken. Diese schmackhafte Synthese zweier Gegensätze kann auch der Phantasie zur Weinvermarktung auf die Sprünge helfen. Was ist schon ein Himmel ohne Hölle und umgekehrt! Aber wie verläuft der Weg dorthin?

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