Schiefertafel

Die Bezeichnung „Hochgewächs“ gilt nur beim Riesling, dieser muss die Q.b.A.- Qualitätsstufe vorweisen. Weiterhin muss das Mostgewicht des Weines  mindestens 10° Oechsle über dem Richtwert für Riesling Q.b.A. liegen. Um die Bezeichnung „Hochgewächs“ zu erhalten müssen die Weine bei der amtlichen Qualitätsprüfung mindestens 3,0 statt 1,5 Punkte erhalten.

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Kontaktinformationen:

Rheinhessenwein e.V.

Otto-Lilienthal-Straße 4

55232 Alzey

E-Mail: info@rheinhessenwein.de
Internet: https://www.rheinhessen.de

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