Inhalt
Kooperationsmaßnahmen
Kooperationsmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftswerbung des Rheinhessenwein e. V.
Vorbemerkungen
Ziel einer jeden Gemeinschaftswerbung ist es, durch die Summe von Einzelmaßnahmen die Interessen aller zu verfolgen und so ein gemeinsames Ziel zu erreichen.
Ziel des Rheinhessenwein e.V. und seiner Mitglieder ist es, den Bekanntheitsgrad und das Image des Rheinhessenweins zu fördern, um damit die Absatzchancen zu verbessern.
Um das Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, für die angebotenen Kooperationen einen verbindlichen Rahmen abzustecken, diesen Rahmen haben wir in den nachfolgenden Richtlinien aufgezeigt.
Im Interesse aller Mitglieder gilt bei allen Maßnahmen,
- dass die werbliche Gegenleistung der Aktionspartner kontrollierbar sein muss,
- dass Vertragspartner die Richtlinien bei der Annahme des Kooperationsangebots als verbindlich anerkennen,
- dass die Erfüllung von Ansprüchen aus Vertragsvereinbarungen erst nach Abschluss und Kontrolle erfolgen kann.
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