Qualitätsweinprüfung

Der Grundsatz »Qualität im Glase« bestimmt das deutsche Weinrecht. Ein Wein darf daher nur dann als Qualitätswein oder Prädikatswein bezeichnet und vermarktet werden, wenn ihm auf Antrag eine Amtliche Prüfungsnummer (und evtl. ein Prädikat) zugeteilt worden ist.
Die Prüfbehörde (für Rheinhessen ist dies die Prüfstelle Alzey beim dortigen Weinbauamt) trifft anhand des analytischen Untersuchungsbefundes eines zugelassenen Laboratoriums, der mit dem Antrag vorzulegen ist, und der sensorischen Bewertung des Weines durch die Prüfungskommission die abschließende Entscheidung. Zunächst wird geprüft, ob der Wein in Geruch und Geschmack typisch ist für Herkunft und, soweit angegeben, Rebsorte und Prädikat, ob Farbe und Klarheit seiner Weinart entsprechend, ferner, wie Geruch, Geschmack und Harmonie zu werten sind.

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Kontaktinformationen:

Rheinhessenwein e.V.

Otto-Lilienthal-Straße 4

55232 Alzey

E-Mail: info@rheinhessenwein.de
Internet: https://www.rheinhessen.de

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Otto-Lilienthal-Straße 4

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