Majestätenkrone

In Rheinhessen fand die erste Wahl zu einer Gebiets-Weinkönigin im Jahre 1952 statt. Die Richtlinien des Rheinhessenwein e.V. besagen u.a., dass die Bewerberin aus Rheinhessen kommen muss, aus einer Winzerfamilie stammen oder eine qualifizierte Berufsausbildung haben sollte, umfassende Kenntnisse in Weinbau, Weinbereitung und zu Fragen des Weinkonsums nachzuweisen habe, am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt und ledig sein müsse. Auch werden starke Verbundenheit mit dem Wein, Natürlichkeit in Erscheinung und Auftreten, vorausgesetzt. Die Fähigkeit des Dialogs mit dem Verbraucher sei ebenso erwünscht wie Schlagfertigkeit, sympathische Selbstdarstellung und Fremdsprachenkenntnisse.

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Kontaktinformationen:

Rheinhessenwein e.V.

Otto-Lilienthal-Straße 4

55232 Alzey

E-Mail: info@rheinhessenwein.de
Internet: https://www.rheinhessen.de

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