Förderung der Grundversorgung im ländlichen Raum
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) werden zwei neue Fördermaßnahmen angeboten. In Rheinland-Pfalz werden diese Maßnahmen im Rahmen des „Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Ernährung“ (kurz EULLE) in den LEADER-Regionen umgesetzt. Das Land hat hierzu einen Förderaufruf veröffentlicht und zur Einreichung von Projektvorschlägen zu folgenden Maßnahmen aufgefordert:
1) Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (GAK 8.0)
Im Rahmen von GAK 8.0 können eigenständige Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro Zuschüsse in Höhe von 40% der förderfähigen Ausgaben als De-minimis-Beihilfe erhalten.
2) Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen (GAK 9.0)
Im Rahmen von GAK 9.0 können Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen Zuschüsse in Höhe von 60% der förderfähigen Ausgaben und natürliche Personen, Personengesellschaften, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts Zuschüsse in Höhe von 40% der förderfähigen Ausgaben erhalten.
Für die beiden Fördermaßnahmen stehen im Jahr 2017 zweckgebunden ca. 3,1 Mio. Euro (einschließlich Verpflichtungsermächtigungen) zur Verfügung.
Die Vorhaben müssen in einer LEADER-Gebietskulisse liegen. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch die LAG Rheinhessen. Den Förderaufruf sowie die Auswahlkriterien finden Sie nebenstehend.