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Förderaufruf zur Grundversorgung im ländlichen Raum

Förderung der Grundversorgung im ländlichen Raum

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) werden zwei neue Fördermaßnahmen angeboten. In Rheinland-Pfalz werden diese Maßnahmen im Rahmen des „Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Ernährung“ (kurz EULLE) in den LEADER-Regionen umgesetzt. Das Land hat hierzu einen Förderaufruf veröffentlicht und zur Einreichung von Projektvorschlägen zu folgenden Maßnahmen aufgefordert:

1) Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (GAK 8.0)

Im Rahmen von GAK 8.0 können eigenständige Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro Zuschüsse in Höhe von 40% der förderfähigen Ausgaben als De-minimis-Beihilfe erhalten.

2) Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen (GAK 9.0)

Im Rahmen von GAK 9.0 können Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen Zuschüsse in Höhe von 60% der förderfähigen Ausgaben und natürliche Personen, Personengesellschaften, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts Zuschüsse in Höhe von 40% der förderfähigen Ausgaben erhalten.

Für die beiden Fördermaßnahmen stehen im Jahr 2017 zweckgebunden ca. 3,1 Mio. Euro (einschließlich Verpflichtungsermächtigungen) zur Verfügung.

Die Vorhaben müssen in einer LEADER-Gebietskulisse liegen. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch die LAG Rheinhessen. Den Förderaufruf sowie die Auswahlkriterien finden Sie nebenstehend.