Fördertöpfe Tourismusentwicklung Rheinland-Pfalz

Aktuelle Fördertöpfe zur Tourismusentwicklung in Rheinland-Pfalz

Kommunen

Das bereits bestehende Programm „Öffentliche Tourismusinfrastruktur“ wurde angepasst und richtet sich an kommunale Träger touristischer Infrastruktur. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände sowie juristische Personen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Der Fördersatz wurde um zehn Prozentpunkte auf landesweit einheitlich 85 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht.

Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel Tourist-Informationen, Besucherzentren von überregionaler Bedeutung, unentgeltliche Bootsanlegestellen und Steganlagen, Kurparks, öffentliche Besucherattraktionen. Schwimmbäder sind weiterhin ausgeschlossen. Die Schwerpunkte der Förderung liegen auf einer smarten, digitalisierten Tourismusinfrastruktur und öffentlichen Impulsinvestitionen, die private Folgeinvestitionen erwarten lassen. Sie sollen von besonderer Bedeutung für die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Tourismus in der jeweiligen Tourismusregion sein.

Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschaftsministerium unter: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/finanzierung-und-foerderung/fuer-kommunen/


33 Millionen Euro stehen für Rheinland-Pfalz in den Jahren 2021 bis 2023 aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Verfügung. Das Programm läuft bis einschließlich 2023. Das Sonderprogramm richtet sich an Städte, Gemeinden, Landkreise und die Länder. Bis Ende 2021 werden vom Bund bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, ab 2022 bis zu 75 Prozent. Finanzschwache Kommunen können bis zu 90 Prozent erhalten.

Mit den Finanzhilfen des Bundes sollen Investitionen der Länder und Gemeinden in die Radverkehrsinfrastruktur, mit Blick auf ein flächendeckendes Angebot, bevorzugt auch interkommunale Maßnahmen, insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze, gefördert werden, die ohne eine finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach dem Jahr 2023 oder überhaupt nicht getätigt würden.

Das Sonderprogramm Stadt – Land wird durch das Land abgewickelt, die operative Umsetzung wird der Landesbetrieb Mobilität, der auch Bewilligungsbehörde sein wird, übernehmen. Weitergehende Informationen und Ansprechpartner beim LBM finden Sie auf den Seiten des Landesbetriebs Mobilität unter: https://lbm.rlp.de/de/themen/radverkehr/foerderprogramm-stadt-und-land/
 

Das Radnetz Deutschland bildet das Netz der Radrouten von nationaler Bedeutung ab und besteht aus den zwölf D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit und dem Iron Curtain Trail. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 stellt der Bund Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ zu Verfügung.
 

Im Hinblick auf das Bundesinteresse für die überregional bedeutsamen Radrouten wurde beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die „Geschäftsstelle Radnetz Deutschland“ eingerichtet. Die Geschäftsstelle übernimmt die Projektkoordination, Bereitstellung von Radverkehrsdaten, Zuschussgewährung und das Dachmarketing. Ziel ist dazu beizutragen, dass Deutschland zum Fahrradland für Alltag, Freizeit und Tourismus wird.

Grundsätzlich förderfähig sind investive (infrastrukturelle) Maßnahmen sowie Marketingmaßnahmen an den zwölf D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit und dem Iron Curtain Trail. Andere Routen sind nicht förderfähig. Umgesetzt werden sollen Maßnahmen zum Ausbau und Erweiterung des Radnetz Deutschlands, die gezielt die Radinfrastruktur verbessern und die Attraktivität und Sicherheit erhöhen.

Alle weiteren Infos unter: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/Radnetz_Deutschland/Radnetz_Deutschland_node.html

 

Betriebe

 Das „Sonderprogramm Gastgewerbe“ richtet sich an Hotels, Pensionen, Restaurants und Campingplätze. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die nach der Investition mindestens zehn Zimmer anbieten. Neu hinzugekommen sind Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln, in denen dann mindestens zehn Tische zur Verfügung stehen sowie Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und in der Folge zeitgemäßen sanitären Einrichtungen.

Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies umfasst neben dem Ausbau der Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder etwa die Neugestaltung des Betriebsprozesses. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 100.000 Euro, der maximale Zuschuss bei 800.000 Euro. Die Zuschusshöhe liegt je nach Betriebsgröße bei zehn oder zwanzig Prozent der förderfähigen Investitionssumme. Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) https://isb.rlp.de/home.html

Ein Informationsblatt zum Sonderprogramm Gastgeber können Sie unter dem folgenden Link einsehen: https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_3/Tourismus/Infoblatt_Sonderprogramm_Gastgewerbe.pdf


Weitere Informationen zu Fördertöpfen des Landes Rheinland-Pfalz erhalten Sie hier: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/finanzierung-und-foerderung/fuer-unternehmen/