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März 2024

2. Förderaufruf zur Grundversorgung, Basisdienstleistungen und Innenstädte der Zukunft

Umsetzung des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz: 2. Förderaufruf FLLE 2.0 der regionalen Verwaltungsbehörde im Rahmen des LEADER-Ansatzes „Innenstädte der Zukunft“, „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“

Die rheinland-pfälzische Ministerin Daniela Schmitt startete im Februar 2024 den Förderaufruf zur Verbesserung der Grundversorgung, der Basisdienstleistungen und Innenstädte der Zukunft. 

Den vollständigen Förderaufruf, sowie die Auswahlkriterien finden Sie unten stehend.

 

Kurzübersicht der Fördermöglichkeiten

 

„Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung"

Wer kann von der Förderung profitieren?

  • Zuwendungsempfänger können eigenständige Kleinunternehmer mit weniger als zehn Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro (nach EU-Empfehlung K(2003) 1422) sein.

Was kann gefördert werden?

  • Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter inklusive des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte,
  • Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens entstehen,
  • Architekten- und Ingenieurleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens entstehen.

Wie hoch sind die Zuwendungssätze?

  • Für Investitionen können Zuschüsse von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben als De-minimis-Beihilfe gewährt werden. 
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro. Die Festlegung der Kosten kann bis zu einem Investitionsvolumen von 50.000 Euro auf Basis von Pauschalen erfolgen. 
  • Der Gesamtwert der einem Kleinstunternehmer gewährten De-minimis-Beihilfen darf 300.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.

"Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen"

Wer kann von der Förderung profitieren?

  • Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen,
  • natürliche Personen, Personengesellschaften, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts.

Was kann gefördert werden?

  • der Kauf sowie Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,
  • der erforderliche Grundstückserwerb, soweit dieser 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigt, ,
  • konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen in diesem Zusammenhang, 
  • Projektausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen

Wie hoch sind die Zuwendungssätze?

  • Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Für die Finanzierung der Vorhaben können Zuschüsse in folgender Höhe gewährt werden:
  • 70 % der förderfähigen Ausgaben bei Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen,
  • 40 % der förderfähigen Ausgaben bei natürlichen Personen, Personengesellschaften, sowie bei nicht unter dem vorgenannten Punkt angeführte juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts,
  • Begrenzung der maximalen Zuwendung auf 0,5 Mio. Euro pro Vorhaben. In begründeten Einzelfällen kann die Regionale Verwaltungsbehörde eine Überschreitung der maximalen Zuwendungshöhe genehmigen, wenn die LAG in ihrem Antrag aufzeigt, dass dies für die Entwicklung ihrer LEADER-Region von Vorteil ist.

Innenstädte der Zukukunft

Wer kann von der Förderung profitieren?

  • Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die lokale Gemeinschaften repräsentieren,
  • Bei der Förderung natürlicher Personen sowie juristischer Personen des privaten Rechts ist die nationale Ko-Finanzierung von ELER-Mitteln vor Auswahl mit der ADD abzustimmen.

Was kann gefördert werden?

  • Kosten für kleine investive Maßnahmen,
  • Erstellung von innovativen Konzepten und Studien,
  • Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen,
  • Durchführung kleinerer Modellprojekte 

Förderfähige Kosten für investive Vorhaben:

  • Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
  • Kauf neuer Maschinen und Anlagen
  • Allgemeine Kosten etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen und Beratung sowie für Beratung zu ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit, einschließlich von Durchführbarkeitsstudien,  
  • Immaterielle Investitionen, d.h. Erwerb oder Entwicklung von Computersoftware und Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights, Marken

Sonstige Vorhaben u.a.:

  • Betriebs-, Personal-, Schulungskosten, Kosten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit, Finanz- und Netzwerkkosten, Studien, sofern sie mit einem bestimmten Vorhaben im Rahmen der LILE und dessen Zielen verbunden sind.

Wie hoch sind die Zuwendungssätze?

  • 70 % der förderfähigen Ausgaben bei Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen,
  • 40 % der förderfähigen Ausgaben bei natürlichen Personen, Personengesellschaften, sowie bei nicht unter dem vorgenannten Punkt angeführte juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts,  
  • Begrenzung der maximalen Zuwendung auf 0,5 Mio. Euro pro Vorhaben. In begründeten Einzelfällen kann die Regionale Verwaltungsbehörde eine Überschreitung der maximalen Zuwendungshöhe genehmigen, wenn die LAG in ihrem Antrag aufzeigt, dass dies für die Entwicklung ihrer LEADER-Region von Vorteil ist.

Wie hoch sind die zur Verfügung gestellten Mittel?

Für den aktuellen Förderaufruf stehen zweckgebunden bis zum Ende der Förderperiode 10 Mio. Euro zur Verfügung. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • 2,5 Mio. Euro ELER-Mittel für den Themenbereich „Innenstädte der Zukunft“
  • 3,0 Mio. Euro ELER-Mittel aus dem bisherigen Bewirtschaftungsplafond der ADD
  • 1,0 Mio. EUR ELER-Mittel aus der Landesreserve
  • 3,5 Mio. EUR GAK-Mittel und ggf. Landesmitte

Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Mit den insgesamt vorgesehesnen Mitteln kann die Kontinuität der Vorhaben gesichert werden.


Für individuelle Fragen zum Förderaufruf stehen wir Ihnen gerne in der Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen zur Verfügung.

Telefon: 06731/408-1023

Mail: lag@alzey-worms.de