April 2026
Aufruf des Bundesministerium für Verkehr: Förderung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen
Die Einreichfrist für Projektideen läuft bis 1. Juni 2026

April 2026
Die Einreichfrist für Projektideen läuft bis 1. Juni 2026
Die Förderung umfasst bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.
Was wird gefördert?
Das BMV fördert die Erstellung und Fortschreibung von integrierten nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild für „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs) sowie prozessbegleitende Maßnahmen. Für die folgenden Maßnahmen können Sie eine Förderung unter anderem beantragen:
Die nationalen Kriterien für die Aufstellung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen des Bundesministeriums für Verkehr bieten hierbei Orientierung und sind zu erfüllen.
Wer wird gefördert?
Der Kreis der Antragsberechtigten ergibt sich aus Ziffer 3 der Förderrichtlinie „Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (nachhaltig.mobil.planen.)“ vom 18. Februar 2026. Zur Antragsabgabe werden gemäß den genannten Voraussetzungen insbesondere
aufgerufen. Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner (zum Beispiel interkommunale Zusammenschlüsse oder Regionen) sind ebenfalls zulässig.
Wie wird gefördert?
Der Basisfördersatz des Förderaufrufes beträgt grundsätzlich bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz kann für finanzschwache Kommunen auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Das Antragsverfahren verläuft in zwei Stufen über das Förderportal des Bundes „easy-Online“.
Erste Stufe: Reichen Sie eine das ausgefüllte Skizzenformular auf easy-Online bis spätestens zum 1. Juni 2026 ein. Ein Zeit- und Meilensteinplan sowie eine grobe Kostenkalkulation sind beizufügen.
Zweite Stufe: Bei positiver Bewertung werden Sie zur formalen Stellung eines Förderantrages aufgefordert.
Weitere Informationen zum Aufruf finden Sie HIER.