Titelbild Aktuelles, © MH/ Fotolia© MH/ Fotolia

Januar 2026

Förderaufruf "Ehrenamtliche Bürgerprojekte 2026" gestartet

Es stehen Fördermittel in Höhe von 42.000 Euro zur Verfügung. >>Projektideen können bis 18. Februar 2026 eingereicht werden.

Seid ihr eine engagierte Gruppe, die gerne ehrenamtlich aktiv ist? Ihr plant Anschaffungen für eure Gruppe in der Zeit von April bis September? Eure Aktionen und Anschaffungen tragen bspw. zur Dorfgemeinschaft bei und leisten einen Beitrag zum Wissensaustausch? 

Dann nutzt die Fördermöglichkeit der LAG Rheinhessen und reicht eure Projektidee mit dem Bewerbungsformular ein. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 42.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 2.000 Euro.


Was wird gefördert?

  • Projekte, die ehrenamtliches Engagement unterstützen und keine privatwirtschaftlichen Ziele verfolgen.
  • Projekte, die mindestens einem Handlungsfeld1 der LILE der LAG zugeordnet werden können und in der Bewertung der Auswahlkriterien mindestens einen Durschnitt von 4,0 aufweisen.

Grundsätzlich können beispielsweise relevante Anschaffungen, die Durchführung von Aktionen oder Kursen u.ä. unterstützt werden, um den Wissensaustausch zu fördern.


Wer kann teilnehmen?

Vereine, Jugendgruppen, Seniorengruppen, Landfrauen, Interessensverbände, Bürgerinitiativen, gemeinnützige Organisationen oder Zusammenschlüsse von Einzelpersonen. 

Ausgeschlossen sind: Politische Parteien, kommunale Betriebe und Körperschaften (auch ehrenamtliche Bürgermeister) sowie Einzelpersonen.


Wie läuft die Förderung ab?

  1. Idee im Bewerbungsformular „Interessensbekundung“ per E-Mail bis 18. Februar 2026 einreichen. Optional: Zur Beratung telefonisch oder per E-Mail Kontakt zur LAG-Geschäftsstelle oder aufnehmen.
  2. Bewertung und Auswahl der Projekte anhand von Auswahlkriterien durch das LAG-Entscheidungsgremium (im März 2026). Die Fördersumme richtet sich nach der erreichten Punktzahl der Projektauswahlkriterien. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Wettbewerbsverfahren. Die Projektgruppen erhalten nach der Auswahlentscheidung eine Rückmeldung ob eine finanzielle Unterstützung der LAG möglich ist.
  3. Abschluss einer Zielvereinbarung mit der LAG Rheinhessen. Erst dann darf gestartet werden!
  4. Für die Umsetzung haben die Gruppen bis 20. September Zeit. Nach Beendigung des Bürgerprojektes: Abgabe des Kostennachweises und des Durchführungsberichtes bei der LAG Geschäftsstelle bis 20. September 2026.
  5. Auszahlung der Mittel durch die LAG Geschäftsstelle an den Projektträger. Die Auszahlung kann nur nach Vorlage des Durchführungsberichtes mit Bildmaterial und Rechnungen erfolgen.

Was gibt es zu beachten?

Wichtig ist,

  • dass der Ort der Umsetzung im LEADER-Gebiet2 liegt.
  • dass die Idee bis zum 18. Februar 2026 mit dem Bewerbungsformular eingereicht wird.
  • dass ihr eine Gruppe seid und die antragstellende Person mind. 18 Jahre alt ist.
  • dass die Umsetzung in der Zeit zwischen April und September 2026 erfolgt.
  • dass die Projektgruppe in der Lage ist für die reservierten Fördermittel bis zur Abrechnung mit der Geschäftsstelle in Vorleistung zu gehen.
  • dass nur Kosten für die Anschaffung von Gegenständen und Arbeitsmaterialien gefördert werden können (Sachkosten). Mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zu erbringen. Die Anschaffung von gebrauchten Gegenständen ist nicht möglich.
  • dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.
  • dass gegebenenfalls notwendige Genehmigungen (Grundstückseigentümer, Baugenehmigung, Naturschutz etc.) der Interessensbekundung beizulegen sind.
  • Bürgermeister, Beigeordnete und Gemeinderatsmitglieder dürfen nicht als Projektansprechpartner benannt sein.

Förderbedingungen

  • Das Projekt ist innovativ
  • Das Projekt ist regional wirksam
  • Das Projekt leistet einen Beitrag zum Wissensaustausch

Für jedes Auswahlkriterium können ja nach Grad der Zielerreichung Schulnoten von 1 - 6 vergeben werden.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der erreichten Punktzahl bei den Projektauswahlkriterien: Grundförderung max. 1.000 Euro; Premiumförderung max. 2.000 Euro.

Es handelt sich um eine Festbetragsförderung. Die Höhe der Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.

Unterscheidung der Förderhöhe

Grundförderung (max. 1.000 Euro)

Premiumförderung (max. 2.000 Euro)

Ein Projekt muss in der Bewertung der Auswahlkriterien mindestens einen Durchschnitt von 4,0 aufweisen.

Ein Projekt muss in der Bewertung einen Durchschnitt von 2,0 erreichen und zusätzlich einen Beitrag zur Erreichung von mindestens 2 Querschnittszielen3 gemäß Ziffer 6 der LILE leisten.

 

Die Fakten im Überblick

Fördermittel-Budget:

42.000 Euro (davon 30.000 Euro Landesmittel +12.000 Euro projektunabhängige Kommunale Mittel)

Datum des Förderaufrufes:

09.01.2026

Einreichfrist für Bewerbungen/ Interessensbekundungen:

18.02.2026

Projektauswahl durch die LAG Rheinhessen:

18.03.2026

Frist für die Abrechnung: (Einreichung Durchführungsbericht, Bilder und Rechnungen)

20.09.2026

Ihr seid euch nicht ganz sicher, ob eure Idee gefördert werden kann? Dann meldet euch bei der Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements stehen für Fragen zur Verfügung.

Kontaktdaten der LAG-Geschäftsstelle:

Lokale Aktionsgruppe Rheinhessen
c/o Kreisverwaltung Alzey-Worms
Regionalmanagerin Magdalena Haag
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Tel.: 06731 408-1023
Fax: 06731 408-1500
E-Mail: lag@alzey-worms.de

 

1Standort „Rheinhessen“ zukunftsfähig weiterentwickeln, Lebensumfeld gemeinsam gestalten, Tourismus- und Weinerlebnis stärken, Kulturlandschaft nachhaltig aufwerten

2 Das Förderangebot steht in den folgenden Ortsgemeinden zur Verfügung: Stadt Alzey, den Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Wöllstein, Wonnegau, Wörrstadt, Bodenheim, Rhein-Selz, Gau-Algesheim, Nieder-Olm, Sprendlingen-Gensingen vollständig und in teilweise in der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach (Biebelsheim, Frei-Laubersheim, Fürfeld, Hackenheim, Neu-Bamberg, Pfaffen-Schwabenheim, Pleitersheim, Tiefenthal und Volxheim).

3 Querschnittsziele: Wissensaustausch, Digitalisierung, Innovation, Klima- und Umweltschutz, Chancengleichheit