Juni 2018
Fördersätze für gemeinnützige Vorhabenträger erhöht
Die LAG Rheinhessen hat auf Ihrer Sitzung am 19. April 2018 beschlossen, die Fördersätze für gemeinnützige Projektträger zu erhöhen.
Juni 2018
Die LAG Rheinhessen hat auf Ihrer Sitzung am 19. April 2018 beschlossen, die Fördersätze für gemeinnützige Projektträger zu erhöhen.
Das Ziel dabei: die LEADER-Förderung für gemeinnützige Zuwendungsempfänger attraktiver zu machen und damit den LEADER-Gedanken mehr in die Tat umzusetzen. Diese Änderung wurde nun von der ELER-Verwaltungsbehörde genehmigt. Gemeinnützige Vorhabenträger können jetzt eine Zuwendung in Höhe von 50% (Grundförderung) und in Höhe von 70% (Premiumförderung) erhalten.
Eine Anpassung der Fördersätze in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LILE) durch die Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen ist erfolgt.
Die überarbeitete Version finden Sie in der Rubrik "Unser Konzept"