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Juni 2018

Fördersätze für gemeinnützige Vorhabenträger erhöht

Die LAG Rheinhessen hat auf Ihrer Sitzung am 19. April 2018 beschlossen, die Fördersätze für gemeinnützige Projektträger zu erhöhen.

Das Ziel dabei: die LEADER-Förderung für gemeinnützige Zuwendungsempfänger attraktiver zu machen und damit den LEADER-Gedanken mehr in die Tat umzusetzen. Diese Änderung wurde nun von der ELER-Verwaltungsbehörde genehmigt. Gemeinnützige Vorhabenträger können jetzt eine Zuwendung in Höhe von 50% (Grundförderung) und in Höhe von 70% (Premiumförderung) erhalten.

 

Eine Anpassung der Fördersätze in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LILE) durch die Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen ist erfolgt.

Die überarbeitete Version finden Sie in der Rubrik "Unser Konzept"