Guntersheimer Höllenbrand, © Torsten Silz© Torsten Silz

Die Weinkulturlandschaft bedarf immer wieder Neuordnungen, um kleine Parzellen ökonomisch sinnvoll bewirtschaften zu können. Im Rahmen dieser Neuordnungen wird darauf geachtet, dass insbesondere für Flächenversiegelungen Ausgleichsflächen als Biotope gestaltet werden. Wirtschaftlichkeit bringt an der Stelle oft „Restflächen“ zutage, die Raum bieten für Strukturelemente wie Steinhaufen oder Steinriegel, aus Steinen, die in den Weinbergen aufgesammelt wurden. Zu finden sind dort oft die vielerorts vorkommenden Kalkbruchsteine, die die rheinhessischen Weinbergsböden prägen, die Bewirtschaftung aber oft erschweren. Sie bieten zahlreichen Tieren Lebens- und Schutzraum.

Außerdem wird im Rahmen der Neuordnung auch darüber entschieden, in welcher Form die Weinberge angelegt werden, ob in Falllinie mit dem Hang oder quer zum Hang, was die Erhaltung und teilweise Neuanlage von Trockensteinmauern ermöglicht bzw. erforderlich macht. Beispielhaft wurde das in einem 100-Hektar großen Flurbereinigungsgebiet im Gundersheimer Höllenbrand realisiert, in dem nahezu 10 Kilometer Trockensteinmauern erhalten wurden, um dem Steinschmätzer verschiedenen Eidechsenarten Lebensraum zu schaffen.