April 2023
LAG Rheinhessen hat sich konstituiert
Gründung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rheinhessen am 20. April erfolgt
April 2023
Gründung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rheinhessen am 20. April erfolgt
Nun ist es offiziell! Nach der Anerkennung als LEADER-Region in dem Förderzeitraum 2023-2029 durch das Ministerium im vergangenen November, hat sich die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Rheinhessen am 20. April 2023 gegründet. In den Räumlichkeiten des Mathis‘ Wein-Cafés in Kettenheim fand die konstituierende Mitgliederversammlung statt.
Das Gremium, das den Querschnitt der Bevölkerung durch Vertretung der Öffentlichen Partner, der Wirtschafts- und Sozialpartner und der Zivilgesellschaft abbildet, umfasst 42 Mitglieder. Der Vorsitzende der LAG, Landrat Heiko Sippel, freute sich über die zahlreichen anwesenden Mitglieder und blickt, zusammen mit den regionalen Akteuren, voller Vorfreude auf die kommenden Jahre: „Gemeinsam können wir die Region im Sinne des Leitbildes der LAG genussvoll, lebenswert und nachhaltig weiterentwickeln“. Für die Umsetzung stehen der Region in den nächsten sieben Jahren insgesamt vier Millionen EU-Mittel und jeweils 500.000 Euro Landesmittel und Bundesmittel aus dem Fördertopf zur Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Verfügung. Mit den zugeteilten Mitteln sollen innovative Vorhaben in der Region umgesetzt werden.
Beim ersten Zusammentreten des neugebildeten Gremiums wurde neben der Neuwahl des Vorstands u.a. die Geschäftsordnung und die Auswahlkriterien für die zukünftigen LEADER-Vorhaben beschlossen. Weiterhin wurden die Mitarbeiterinnen der LAG-Geschäftsstelle, Regionalmanagerin Magdalena Haag und Assistenz Mareike Fox durch die Mitgliederversammlung bestätigt. Die für die Arbeit relevanten Grundlagen liegen nun bei der der Bewilligungsstelle zur Prüfung vor. Nach der Freigabe durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist das Gründungsverfahren abgeschlossen.
Die erste Vorstandssitzung ist für den 17. Mai 2023 angesetzt. Zu diesem Zeitpunkt soll über den ersten Projektaufruf beschlossen werden. Nach der Veröffentlichung des Aufrufes sind Projekteinreichungen möglich.
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