Der Restzuckergehalt eines so gekennzeichneten Weines muss über 18 g/l liegen und darf höchstens 45 g/l betragen. Die Angabe »lieblich« wird auf dem Etikett jedoch selten benutzt.
Rheinhessenwein e.V.
Otto-Lilienthal-Straße 4
55232 Alzey
Tel: 06731 89328 0Rheinhessenwein e.V.
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