Rheinhessen Fahnen

Wann entstehen bei der Verwendung des Zeichens Lizenzkosten?

Die Dachmarke Rheinhessen ist eine urheberrechtlich und markenrechtlich geschützte Wort-Bildmarke. Die Verwendung der Marke Rheinhessen unterliegt daher klar definierten Regeln sowie einer Nutzungslizenz. Alle interessierten Nutzer müssen sich daher durch eine entsprechende Anfrage anmelden, unabhängig davon, ob sie die Nutzung kostenpflichtig oder kostenlos erhalten.

Verwendung als "Absender" mit Bekenntnis zur Region

Für eine nicht-kommerzielle Nutzung (beinhaltet allgemeine Kommunikationsmedien, Anzeigen, Internet) wird das Logo kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Nutzungsvorgaben sind zwingend zu beachten. Der Lizenzvertrag ist auch hier zur Kenntnis zu nehmen.

Verwendung als "Marke" für eigene Produkte und Dienstleistungen

Für eine kommerzielle Nutzung (beinhaltet das Aufbringen des Logos auf Produkte jeglicher Art, die verkauft werden) entstehen Lizenzgebühren, die mit dem Lizenzgeber zu vereinbaren sind. Die Marke Rheinhessen steht der Wirtschaft auf ausgesuchten Produkten im Rahmen einer lizenzpflichtigen Vereinbarung zur Verfügung. Bitte geben Sie für eine solche Anfrage Ihre Daten, Angaben über das Produkt bzw. Ihre Dienstleistung in das Registrierungsformular ein. Die Gebührenübersicht finden Sie im Lizenzvertrag (PDF-Datei, 120 KB). Den Zugang zum Zeichendownload erhalten Sie nach Gegenzeichnung des Lizenzvertrages durch unser Markenbüro.

Bei Fragen zur Abgrenzung zwischen nicht-kommerzieller und kommerzieller Nutzung kontaktieren Sie bitte unser Markenbüro.

Grundsätzlich erbitten wir bei jeder Verwendung einen Korrekturabzug oder eine Bildschirmansicht mit einem Vorlauf von 6 Arbeitstagen an unser Markenbüro!