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Januar 2021

5. Förderaufruf zur Förderung der Grundversorgung im ländlichen Raum

„Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ werden auch im Jahr 2021 weiterhin im Rahmen des LEADER-Ansatzes des Entwicklungsprogramms EULLE gefördert

Erneuter Förderaufruf durch die ELER Verwaltungsbehörde für die "Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (GAK 8.0)" und "Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen (GAK 9.0)".

Der rheinlandpfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing hat den 5. Förderaufruf für das Programm FLLE 2.0 gestartet und für das Haushaltsjahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von rund 5 Millionen Euro für weitere Vorhaben zur Verfügung gestellt.

Im Programm FLLE 2.0 sind die Förderbausteine „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ im LEADER-Ansatz zusammengefasst.

GAK 8.0 „Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung" stellt kleinen Unternehmen bis zehn Mitarbeiter bis zu 200.000 Euro Zuschuss für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Verfügung, einschließlich der projektbezogenen Beratungsleistungen oder Leistungen von Ingenieuren oder Architekten.

Für GAK 9.0 „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen" werden Investitionen gefördert, die einen Gemeinnutzen haben, etwa kleinere Einrichtungen zur Nahversorgung oder der Kauf sowie Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen. Anträge können Kommunen, Vereine aber auch sonstige natürliche wie juristische Personen in den LEADER-Regionen stellen.

Mit dem Förderaufruf im LEADER-Ansatz des Entwicklungsprogramms EULLE der ELER-Verwaltungsbehörde werden diese zwei Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit den bisherigen Ansätzen des Förderprogramms lokale ländliche Entwicklung im LEADER-Ansatz zu dem neuen FLLE 2.0 zusammengefasst.

Den Förderaufruf, sowie die Auswahlkriterien finden Sie untenstehend

Für individuelle Fragen zum Förderaufruf stehen wir Ihnen gerne in der Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen zur Verfügung.