Aktuelle Informationen zum Urlaub in Rheinhessen
Aktuelle Informationen zum Urlaub in Rheinhessen
Liebe Gäste,
zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Sie gelten ab dem 11. Januar 2021.
Hier haben wir zusammengefasst, welche sich besonders auf den Tourismus auswirken:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei deren Kinder bis einschließlich sechs Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben.
Grundsätzlich gilt: Überall, wo Menschen sich nahekommen – auch im Freien – und der Mindestabstand schlecht eingehalten werden kann, ist eine Alltagsmaske zu tragen.
Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche soll verzichtet werden. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland bleiben nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
Gastronomiebetriebe, Bars, Kneipen und Clubs werden geschlossen. Lieferungen und Abholungen von Speisen bleiben möglich.
Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Dazu gehören Museen, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Theater, Kinos etc.
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Bitte erkundigen Sie sich beim Veranstalter, wenn es um Ticketrückgabe geht.
Einzelhandel
Der Einzelhandel ist geschlossen, nur Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben geöffnet.
Informationen zu den Regelungen in Rheinland-Pfalz finden Sie unter:
Allgemeine aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie hier:
(Stand der Informationen 11.01.2021)