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März 2024

Ehrenamtliche Bürgerprojekte 2024

100 % Förderung für Sachkosten: Projekte können eine Unterstützung von bis zu 2.000 Euro erhalten >>Bewerbungen bis zum 15. April 2024 möglich.

Seid ihr eine engagierte Gruppe, die sich gerne für die Dorfgemeinschaft einsetzt und plant gemeinsame Aktionen (bspw. Verschönerungen im Ort), Anschaffungen die eure Gruppe zukunftsgerichtet aufstellt oder möchtet ihr Materialien für die Öffentlichkeitarbeit eurer Gruppe oder Vereins zur Gewinnung von Nachwuchs drucken lassen?

Dann nutzt jetzt die Chance und reicht eine Bewerbung bis 15. April 2024 ein.

Ihr habt noch keine konkreten Ideen oder seid euch nicht ganz sicher, ob eure Idee gefördert werden kann? Dann meldet euch bei der Geschäftsstelle der LAG. Wir stehen gerne für eure Anfragen zur Verfügung.

 


Wer kann teilnehmen?

  • Vereine, Jugendgruppen, Seniorengruppen, Interessensverbände, Bürgerinitiativen, gemeinnützige Organisationen oder Zusammenschlüsse von Einzelpersonen im LAG-Gebiet.
  • Politische Parteien, kommunale Betriebe und Körperschaften (auch ehrenamtliche Bürgermeister), sowie Einzelpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.

 


Was gibt es zu beachten?

  • dass der Ort der Umsetzung im LEADER-Gebiet1 liegt.
  • dass die Idee bis zum 15. April 2024 mit dem Bewerbungsformular eingereicht wird.
  • dass ihr eine Gruppe seid und die antragstellende Person mind. 18 Jahre alt ist.
  • dass die Umsetzung in der Zeit zwischen Juni und September 2024 erfolgt.
  • dass nur Kosten für die Anschaffung von Gegenständen und Arbeitsmaterialien gefördert werden können (Sachkosten). Mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zu erbringen.
  • dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.

 


Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der erreichten Punktzahl bei den Projektauswahlkriterien: Grundförderung max. 1.000 Euro; Premiumförderung max. 2.000 Euro.
  • Es handelt sich um eine Festbetragsförderung. Die Höhe der Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.

 


Wie ist der Ablauf?

  1. Idee im Bewerbungsformular „Interessensbekundung“ per E-Mail einreichen
  2. Optional: Zur Beratung telefonisch oder per E-Mail Kontakt zur LAG-Geschäftsstelle aufnehmen.Weiterhin besteht die Möglichkeit an der Online-Infoveranstaltung am 08. April teilzunehmen.
  3. Bewertung und Auswahl der Projekte anhand von Auswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren durch das LAG-Entscheidungsgremium (im Juni 2024). Die Fördersumme richtet sich nach der Punktzahl der Projektauswahlkriterien.
  4. Abschluss einer Zielvereinbarung mit der LAG Rheinhessen.
  5. Nach Beendigung des Bürgerprojektes: Abgabe des Kostennachweises und des Durchführungsberichtes bei der LAG Geschäftsstelle bis 20. September 2024.
  6. Auszahlung der Mittel durch die LAG Geschäftsstelle an den Projektträger. Die Auszahlung kann nur nach Vorlage des Durchführungsberichtes mit Bildmaterial und der Rechnungen erfolgen.

 


Die Auswahlkriterien

  • Das Projekt ist innovativ
  • Das Projekt ist regional wirksam
  • Das Projekt spricht mehrere Zielgruppen an

Für jedes Auswahlkriterium können ja nach Grad der Zielerreichung Schulnoten von 1-6 vergeben werden.

Unterscheidung der Förderhöhe

Grundförderung (max. 1.000 Euro)

Ein Projekt muss in der Bewertung der Auswahlkriterien mindestens einen Durchschnitt von 4,0 aufweisen.

Premiumförderung (max. 2.000 Euro)

Ein Projekt muss in der Bewertung einen Durchschnitt von 2,0 erreichen und zusätzlich einen Beitrag zur Erreichung von mindestens 2 Querschnittszielen2 gemäß Ziffer 6 der LILE leisten.

 

Fakten im Überblick

Fördermittel-Budget: 

30.000 Euro (Landesmittel)

Datum des Förderaufrufes:   

18. März 2024

Einreichfrist für Bewerbungen/ Interessensbekundungen

15. April 2024

Projektauswahl durch die LAG Rheinhessen:         

13. Mai 2024

Frist für die Abrechnung:  
(Einreichung Durchführungsbericht, Bilder und Rechnungen)

20. September 2024

 

Für Fragen steht die Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen gerne zur Verfügung:

LAG Geschäftsstelle / Regionalmanagement
Magdalena Haag und Mareike Fox
Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey

Tel. 06731/408 - 1022 oder -1023, Fax 06731/408 1500
LAG@Alzey-Worms.de, www.lag-rheinhessen.de

 


1 Das Förderangebot steht in den folgenden Ortsgemeinden zur Verfügung: Stadt Alzey, den Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Wöllstein, Wonnegau, Wörrstadt, Bodenheim, Rhein-Selz, Gau-Algesheim, Nieder-Olm, Sprendlingen-Gensingen vollständig und in teilweise der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach (Biebelsheim, Frei-Laubersheim, Fürfeld, Hackenheim, Neu-Bamberg, Pfaffen-Schwabenheim, Pleitersheim, Tiefenthal und Volxheim).

2 Querschnittsziele: Wissensaustausch, Digitalisierung, Innovation, Klima- und Umweltschutz, Chancengleichheit