EBP 2025

Januar 2025

Ehrenamtliche Bürgerprojekte 2025

Es stehen Fördermittel in Höhe von 43.000 Euro zur Verfügung. >>Projektideen können bis 27. März 2025 eingereicht werden.

Seid ihr eine engagierte Gruppe, die gerne ehrenamtlich aktiv ist? Ihr plant Anschaffungen für eure Gruppe in der Zeit von Mai bis September? Eure Aktionen und Anschaffungen tragen zur Dorfgemeinschaft, Verschönerung oder nachhaltigen Aufwertung des Ortes bei? 

Dann nutzt die Fördermöglichkeit der LAG Rheinhessen und reicht eure Projektidee mit dem Bewerbungsformular ein. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 43.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 2.000 Euro.


Was wird gefördert?

  • Projekte, die ehrenamtliches Engagement unterstützen und keine privatwirtschaftlichen Ziele verfolgen.
  • Projekte, die mindestens einem Handlungsfeld1 der LILE der LAG zugeordnet werden können und in der Bewertung der Auswahlkriterien mindestens einen Durschnitt von 4,0 aufweisen.

Grundsätzlich können Anschaffungen für lokale Vereine oder Interessensgruppen oder aktive Gruppen (bspw. Pavillons, Sitzbänke, T-Shirts für Wegepaten, …), Naturnahe Aufwertungen durch gemeinschaftliche Aktionen im Ort (bspw. Baumbewässerungssäcke, Nistmöglichkeiten für Vögel und andere Insekten,…), unterstützt werden.


Wer kann teilnehmen?

  • Vereine, Jugendgruppen, Seniorengruppen, Landfrauen, Interessensverbände, Bürger-initiativen, gemeinnützige Organisationen oder Zusammenschlüsse von Einzelpersonen.
  • Ausgeschlossen sind: Politische Parteien, kommunale Betriebe und Körperschaften (auch ehrenamtliche Bürgermeister) sowie Einzelpersonen.

Wie läuft die Förderung ab ?

  1. Idee im Bewerbungsformular „Interessensbekundung“ per E-Mail einreichen. Optional: Zur Beratung telefonisch oder per E-Mail Kontakt zur LAG-Geschäftsstelle oder aufnehmen.

  2. Bewertung und Auswahl der Projekte anhand von Auswahlkriterien durch das LAG-Entscheidungsgremium (im Mai 2025). Die Fördersumme richtet sich nach der erreichten Punktzahl der Projektauswahlkriterien. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Wettbewerbsverfahren. Die Projektgruppen erhalten nach der Auswahlentscheidung eine Rückmeldung ob eine finanzielle Unterstützung der LAG möglich ist.

  3. Abschluss einer Zielvereinbarung mit der LAG Rheinhessen. Erst dann darf gestartet werden!

  4. Für die Umsetzung haben die Gruppen bis 20. September Zeit. Nach Beendigung des Bürgerprojektes: Abgabe des Kostennachweises und des Durchführungsberichtes bei der LAG Geschäftsstelle bis 20. September 2025.

  5. Auszahlung der Mittel durch die LAG Geschäftsstelle an den Projektträger. Die Auszahlung kann nur nach Vorlage des Durchführungsberichtes mit Bildmaterial und Rechnungen erfolgen.


Was gibt es zu beachten?

Wichtig ist,

  • dass der Ort der Umsetzung im LEADER-Gebiet2 liegt.
  • dass die Idee bis zum 27. März 2025 mit dem Bewerbungsformular eingereicht wird.
  • dass ihr eine Gruppe seid und die antragstellende Person mind. 18 Jahre alt ist.
  • dass die Umsetzung in der Zeit zwischen Mai und September 2025 erfolgt.
  • dass die Projektgruppe in der Lage ist für die reservierten Fördermittel bis zur Abrechnung mit der Geschäftsstelle in Vorleistung zu gehen.
  • dass nur Kosten für die Anschaffung von Gegenständen und Arbeitsmaterialien gefördert werden können (Sachkosten). Mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zu erbringen. Die Anschaffung von gebrauchten Gegenständen ist nicht möglich.
  • dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.
  • dass gegebenenfalls notwendige Genehmigungen (Grundstückseigentümer, Baugenehmigung, Naturschutz etc.) der Interessensbekundung beizulegen sind.

Förderbedingungen

  • Das Projekt ist innovativ
  • Das Projekt ist regional wirksam
  • Das Projekt spricht mehrere Zielgruppen an

Für jedes Auswahlkriterium können ja nach Grad der Zielerreichung Schulnoten von 1 - 6 vergeben werden.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der erreichten Punktzahl bei den Projektauswahlkriterien: Grundförderung max. 1.000 Euro; Premiumförderung max. 2.000 Euro.

Es handelt sich um eine Festbetragsförderung. Die Höhe der Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.

 

Unterscheidung der Förderhöhe

Grundförderung (max. 1.000 Euro)

Premiumförderung (max. 2.000 Euro)

Ein Projekt muss in der Bewertung der Auswahlkriterien mindestens einen Durchschnitt von 4,0 aufweisen.

Ein Projekt muss in der Bewertung einen Durchschnitt von 2,0 erreichen und zusätzlich einen Beitrag zur Erreichung von mindestens 2 Querschnittszielen3 gemäß Ziffer 6 der LILE leisten.

 

Die Fakten im Überblick

Fördermittel-Budget:

43.000 Euro (davon 30.000 Euro Landesmittel +13.000 Euro projektunabhängige Kommunale Mittel)

Datum des Förderaufrufes:

13.01.2025

Einreichfrist für Bewerbungen/ Interessensbekundungen:

27.03.2025

Projektauswahl durch die LAG Rheinhessen:

12.05.2025

Frist für die Abrechnung: (Einreichung Durchführungsbericht, Bilder und Rechnungen)

20.09.2025

Ihr seid euch nicht ganz sicher, ob eure Idee gefördert werden kann? Dann meldet euch bei der Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements stehen für Fragen zur Verfügung.

Kontaktdaten der LAG-Geschäftsstelle:

Lokale Aktionsgruppe Rheinhessen
c/o Kreisverwaltung Alzey-Worms
Regionalmanagerin Magdalena Haag
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Tel.: 06731 408-1023
Fax: 06731 408-1500
E-Mail: lag@alzey-worms.de

 

Standort „Rheinhessen“ zukunftsfähig weiterentwickeln, Lebensumfeld gemeinsam gestalten, Tourismus- und Weinerlebnis stärken, Kulturlandschaft nachhaltig aufwerten

Das Förderangebot steht in den folgenden Ortsgemeinden zur Verfügung: Stadt Alzey, den Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Wöllstein, Wonnegau, Wörrstadt, Bodenheim, Rhein-Selz, Gau-Algesheim, Nieder-Olm, Sprendlingen-Gensingen vollständig und in teilweise in der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach (Biebelsheim, Frei-Laubersheim, Fürfeld, Hackenheim, Neu-Bamberg, Pfaffen-Schwabenheim, Pleitersheim, Tiefenthal und Volxheim).

3 Querschnittsziele: Wissensaustausch, Digitalisierung, Innovation, Klima- und Umweltschutz, Chancengleichheit