Der Wein muss aus einer eingrenzbaren Lage mit optimalen Wachstumsbedingungen stammen. Über einen längeren Zeitraum müssen aus dieser Lage stammende Weine eine nachhaltig hohe Reife aufgewiesen haben. Als Rebsorten sind in Rheinhessen nur Riesling und Spätburgunder zugelassen. Die Ertragsmenge ist auf maximal 50 hl/ha beschränkt. Die Lese darf ausschließlich selektiv per Hand erfolgen, das Mostgewicht muss mindestens im Spätlesebereich liegen.
Die Pflege der Weinberge und das Ertragsniveau werden in jedem Weinberg während der gesamten Vegetation bis zur Lese überwacht. Vor und nach der Abfüllung findet eine Verkostung durch eine Prüfungskommission statt. Die Vermarktung der Großen Gewächse des VDP erfolgt nicht vor dem ersten Septemberwochenende des auf die Ernte folgenden Jahres.
Die Listen der aktuellen VDP.Grosses Gewächs-Kollektionen aus Rheinhessen können Sie hier unten unter "Infos & Downloads" downloaden.