Schiefertafel

Koscher bedeutet »rein«, die Bezeichnungen koscheres Essen, bzw. koscherer Wein haben natürlich auch einen Ursprung. Menschen, die im tropischen Klima zu Hause waren, litten an Vergiftungen durch verdorbene Lebensmittel, da bei hohen Temperaturen damals keine Möglichkeiten gegeben waren, das Essen längere Zeit zu lagern, deshalb wurden präventive Maßnahmen getroffen, um sich vor Vergiftungen zu schützen. Diese Regeln waren anfänglich nicht an eine Religion gebunden, später wurden sie jedoch vom Judentum und dem Islam in deren Heilige Schriften integriert, damit eine Befolgung der Regeln gewährleistet war.

Für koscheren Wein gibt es ebenfalls solche Regeln. Hier liegt das Hauptaugenmerk auf einer besonders gepflegten Hygiene. Um koscheren Wein zu produzieren, muss der Weinberg mindestens vier Jahre alt sein. Aus Trauben, welche aus einem jüngeren Weinberg stammen, ist es verboten Wein herzustellen. In der zur Herstellung von koscherem Wein bewirtschafteten Rebfläche dürfen keine zusätzlichen Pflanzen angebaut werden, d.h. jegliche Formen von Mischkulturen sind verboten und die Reben müssen sich organisch regenerieren. Außerdem darf zwei Monate vor der Ernte keine organische Düngung mehr vorgenommen werden und eine weitere Regel, die den Weinberg betrifft lautet, dass im siebten Jahr (Sabbatjahr) keine Trauben geerntet werden dürfen.

Alle Maschinen und Gegenstände, die für die Ernte oder die zur Herstellung des Weines benötigt werden, müssen unter der Aufsicht eines Rabbis sehr gründlich gesäubert werden. Der Einsatz von Enzymen und Bakterien ist verboten, nur an der Traube natürlich vorkommende Wildhefen dürfen die Fermentation in Gang bringen. Hinzu kommt noch, dass sich die Gärung in einem rostfreien Edelstahltank vollziehen muss. Zur anschließenden Schönung ist einzig und allein das Tonmineral Bentonit erlaubt und zu der darauf folgenden Filtration sind nur Papierfilter zulässig. Weinflaschen dürfen nur einmal für die Abfüllung verwendet werden. Grundsätzlich handelt es sich um die wohl strengste vorstellbare Lebensmittelkontrolle, da der Wein vom Zeitpunkt der Lese bis zum zweifachen Verschließen auf der Flasche der Kontrolle eines qualifizierten Rabbinats unterliegt. Alle Arbeitsgänge müssen in Übereinstimmung mit den sonstigen Geboten der Halacha (jüd. Religionsgesetz) ausgeführt werden, am Schabbat darf nicht gearbeitet werden und die Vinifizierung dürfen nur Personen durchführen, die den Schabbat ehren und einhalten. Die letzte Regel verlangt, 1% der Weinerzeugung zugunsten der Armen abzugeben. Durch die strikte Ablehnung tierischer Weinbehandlungsstoffe sind diese Weine auch für Vegetarier und sogar Veganer zu empfehlen.

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Kontaktinformationen:

Rheinhessenwein e.V.

Otto-Lilienthal-Straße 4

55232 Alzey

E-Mail: info@rheinhessenwein.de
Internet: https://www.rheinhessen.de

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