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Januar 2021

Mehr Geld für ehrenamtliche Bürgerprojekte

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 14. Januar 2021 die zur Förderung ehrenamtlicher Bürgerprojekte bereitgestellten Landesmittel erhöht. Insgesamt stellt die LAG Rheinhessen damit 40.000 Euro zur Förderung ehrenamtlicher Bürgerprojekte im Jahr 2021 zur Verfügung. Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte können bis zum 11. April 2021 bei der LAG Rheinhessen eingereicht werden.

Bereits im Dezember 2020 hatte die LAG Rheinhessen ihren 5. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte veröffentlicht. Nun hat das Land Rheinland-Pfalz die zur Förderung ehrenamtlicher Bürgerprojekte bereit gestellten Landesmittel pro LAG auf bis zu 30.000 Euro erhöht. Zusammen mit den projektunabhängigen Mitteln der Träger der LAG Rheinhessen in Höhe von 10.000 Euro stehen der LEADER-Region Rheinhessen hierfür erstmalig Mittel in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung.

Durch diesen Förderaufruf haben ehrenamtliche Akteure in der LEADER-Region Rheinhessen die Möglichkeit für kleine Projekte mit gemeinnützigem Charakter, unbürokratisch eine Unterstützung  zu erhalten. Angesprochen sind gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen, die dazu beitragen das ehrenamtliche Bürgerengagement in der LEADER-Region zu stärken.Sie können je Einzelmaßnahme eine Unterstützung von bis zu 2.000 Euro erhalten. Gefördert werden sollen vor allem Projekte, die einen Beitrag zur Aufwertung der Kulturlandschaft oder einen Beitrag zur Stärkung und Zusammenhalt der Gemeinschaft leisten.


Der Ablauf

  • Einreichung der Interessensbekundung bei der LAG Geschäftsstelle bis zum 11. April 2021
  • Bewertung und Auswahl der Projekte anhand von Auswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren durch das LAG-Entscheidungsgremium (voraussichtlicher Sitzungstermin Mitte Mai 2021).
  • Abschließen einer Zielvereinbarung mit der LAG Rheinhessen
  • Nach Beendigung des Bürgerprojektes: Abgabe des Kostennachweises und des Durchführungsberichtes bei der LAG Geschäftsstelle bis 21. September 2021
  • Auszahlung der Mittel durch die LAG Geschäftsstelle an den Projektträger. Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der Mittel nur nach Vorlage des Durchführungsberichtes und der Rechnungen (Kopien) erfolgen kann.

Die Förderung

Wer?

  • Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen.
  • Keine Förderung von politischen Parteien, kommunalen Körperschaften, Sportvereinen oder Betrieben, sowie Einzelpersonen.

Was?

  • Mit dem Bürgerprojekt muss ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt werden.
  • Förderfähig sind Sachkosten (keine Förderung von gebrauchten Gegenständen möglich), mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zu erbringen.

Wie viel?

  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der erreichten Punktzahl bei den Projektauswahlkriterien: Grundförderung (mind. 5 Punkte) max. 1.000 Euro; Premiumförderung (mind. 10 Punkte) max. 2.000 Euro.
  • Es handelt sich um eine Festbetragsförderung. Die Höhe der Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.
  • Das Projekt muss vorfinanziert werden, im Anschluss wird nach Vorlage der bezahlten Rechnungen der Förderbetrag ausgezahlt.

Die Auswahlkriterien

  • Das Projekt ist innovativ
  • Das Projekt ist regional wirksam
  • Das Projekt leistet einen Beitrag zur Aufwertung der Kulturlandschaft
  • Das Projekt leistet einen Beitrag zur Stärkung und Zusammenhalt der Gemeinschaft

Für jedes Auswahlkriterium können ja nach Grad der Zielerreichung bis zu 10 Punkte vergeben werden. Ein Projekt muss mindestens 5 Punkte erreichen (Grundförderung). Eine Premiumförderung können Einzelprojekte erhalten, die einen Beitrag zur Erreichung von mindestens drei Querschnittszielen gemäß Ziffer 6 der LILE leisten und die eine Mindestpunktzahl von 10 Punkten erzielen.

Der Aufruf im Überblick
Fördermittel-Budget:30.000 Euro (Landesmittel)* und 10.000 Euro projektunabhängige Mittel 
Datum des Förderaufrufes:15. Dezember 2020
Einreichfrist für Interessensbekundungen:11. April 2021
Projektauswahl durch die LAG Rheinhessen:Mitte Mai 2021
Frist für die Schlussabrechnung (Einreichung Durchführungs-
bericht und Rechnungen bei der LAG Rheinhessen):
21. September 2021

*vorbehaltlich der Mittelbereitstellung

 

Das Formular Interessensbekundung sowie den Förderaufruf finden Sie am Ende dieser Website zum Download.

Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen gerne zur Verfügung:

LAG Geschäftsstelle / Regionalmanagement
Sandra Lange und Mareike Fox

c/o Wirtschaftsförderungs-GmbH für den Landkreis Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Tel. 06731/408 - 1022 oder -1023, Fax 06731/408 1500
LAG@Alzey-Worms.de, www.lag-rheinhessen.de