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November 2023

Sonderaufruf "Ehrenamt 3.0"

100 % Förderung für Sachkosten: Projekte können eine Unterstützung von bis zu 2.000 Euro erhalten – Bewerbungen bis zum 07. Januar 2024 möglich

Ihr seid eine Gruppe, die sich gerne für die Dorfgemeinschaft einsetzt und plant eine Aktion wie den Bau von Hochbeeten, Vogelnistkästen oder möchtet Materialien für die Öffentlichkeitarbeit eurer Gruppe oder Vereins zur Gewinnung von Nachwuchs drucken lassen? Dann setzt euch zusammen und reicht gemeinsam eure Idee ein.

Durch den Sonderaufruf "Ehrenamt 3.0" mit den Schwerpunkten „Stärkung der Zukunft des Ehrenamtes“ sowie „Stärkung der Dorfgemeinschaft“ haben ehrenamtliche Akteure in der LEADER-Region Rheinhessen die Möglichkeit für kleine Projekte mit gemeinnützigem Charakter, unbürokratisch eine Unterstützung zu erhalten.

Das Förderangebot der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rheinhessen ist einfach und steht Vereinen, Interessensverbänden, gemeinnützigen Organisationen oder Zusammenschlüssen von Einzelpersonen in den folgenden Ortsgemeinden zur Verfügung: Stadt Alzey, den Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Wöllstein, Wonnegau, Wörrstadt, Bodenheim, Rhein-Selz vollständig und Teilen der Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Nieder-Olm, Sprendlingen-Gensingen und Bad Kreuznach.

Die Fördermittel in Höhe von rund 19.000 Euro werden von den Trägern der LAG Rheinhessen bereitgestellt. Da das Förderbudget noch aus der vergangenen Förderperiode stammt, werden die Regelungen der Förderperiode 2014-2022 angewendet.

Ihr habt noch keine konkreten Ideen oder seid euch nicht ganz sicher, ob eure Idee gefördert werden kann? Dann meldet euch bei der Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements stehen für Fragen zur Verfügung. Lasst euch inspirieren und gestaltet gemeinsam euren Ort. Eure Chance euch einzubringen, mitzuwirken und einen Unterschied zu machen!

Wichtig ist, 

  • dass der Ort der Umsetzung im LEADER-Gebiet der Förderperiode 2014-2022 liegt. Eine Auflistung der Ortsgemeinden des LEADER-Gebietes steht unten im Downloadbereich zur Verfügung.
  • dass die Idee bis zum 07. Januar 2024 als Interessensbekundung eingereicht wird.
  • dass ihr eine Gruppe seid und die antragstellende Person mind. 18 Jahre alt ist.
  • dass die Umsetzung in der Zeit zwischen Februar und Mai 2024 erfolgt.
  • dass nur Kosten für die Anschaffung von Gegenständen und Arbeitsmaterialien gefördert werden können (Sachkosten).
  • dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.

 


Der Ablauf

  1. Idee im Vordruck „Interessensbekundung“ bis 07. Januar 2024 per E-Mail einreichen. Optional: Zur Beratung telefonisch oder per E-Mail Kontakt zur LAG-Geschäftsstelle aufnehmen.
  2. Bewertung und Auswahl der Projekte anhand von Auswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren durch das LAG-Entscheidungsgremium (am 25. Januar 2024). Die Fördersumme richtet sich nach der erreichten Punktzahl der Projektauswahlkriterien.
  3. Abschluss einer Zielvereinbarung mit der LAG Rheinhessen.
  4. Nach Beendigung des Bürgerprojektes: Abgabe des Kostennachweises und des Durchführungsberichtes bei der LAG Geschäftsstelle bis 31. Mai 2024.
  5. Auszahlung der Mittel durch die LAG Geschäftsstelle an den Projektträger. Die Auszahlung kann nur nach Vorlage des Durchführungsberichtes mit Bildmaterial und der Rechnungen erfolgen.

 


Die Förderung

Wer?

  • Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen innerhalb des Gebietzuschnitts der LEADER-Region Rheinhessen aus der Förderperiode 2014-2022*.

*Hinweis: Das Förderangebot steht in den folgenden Ortsgemeinden zur Verfügung: Stadt Alzey, den Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Wöllstein, Wonnegau, Wörrstadt, Bodenheim, Rhein-Selz vollständig und Teilen der Verbandsgemeinden Gau-Algesheim (Bubenheim und Engelstadt), Nieder-Olm (Jugenheim, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim und Zornheim), Sprendlingen-Gensingen (Aspisheim, Badenheim, Horrweiler, Sankt Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim) und Bad Kreuznach (Biebelsheim, Frei-Laubersheim, Fürfeld, Hackenheim, Neu-Bamberg, Pfaffen-Schwabenheim, Pleitersheim, Tiefenthal und Volxheim).

  • Keine Förderung von politischen Parteien, kommunalen Körperschaften (auch ehrenamtlichen Bürgermeistern), sowie Einzelpersonen

Was?

  • Mit dem Bürgerprojekt muss ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt werden
  • Förderfähig sind Sachkosten, mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zu erbringen

Wie viel?

  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der erreichten Punktzahl bei den Projektauswahlkriterien: Grundförderung (mind. 5 Punkte) max. 1.000 Euro; Premiumförderung (mind. 10 Punkte) max. 2.000 Euro
  • Es handelt sich um eine Festbetragsförderung. Die Höhe der Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen

> Das Projekt muss vorfinanziert werden, nach Vorlage der bezahlten Rechnungen wird der Förderbetrag ausgezahlt. <

Die Auswahlkriterien

  • Das Projekt ist innovativ
  • Das Projekt ist regional wirksam
  • Das Projekt leistet einen Beitrag zur Stärkung der Dorfgemeinschaft
  • Das Projekt leistet einen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes

Für jedes Auswahlkriterium können ja nach Grad der Zielerreichung bis zu 10 Punkte vergeben werden. Ein Projekt muss mindestens 5 Punkte erreichen (Grundförderung). Eine Premiumförderung können Einzelprojekte erhalten, die einen Beitrag zur Erreichung von mindestens drei Querschnittszielen (regionale Identität stiften, ehrenamtliche Strukturen stärken, Barrierefreiheit schaffen, Chancengleichheit errmöglichen, Kooperationen unterstützen, Nachhaltigkeit erreichen, zielgruppenorientiertes Marketing fördern) gemäß Ziffer 6 der LILE leisten und die eine Mindestpunktzahl von 10 Punkten erzielen.

Gerne können Sie uns Ihre Anfrage an folgende E-Mailadresse senden: lag@alzey-worms.de

Fakten im Überblick

Fördermittel-Budget:   

ca. 19.000 Euro projektunabhängige kommunale Mittel der Träger der LAG Rheinhessen

Datum des Förderaufrufes:

16. November 2023

Einreichfrist für Interessensbekundungen:  

07. Januar 2024

Projektauswahl durch die LAG Rheinhessen:

25. Januar 2024

Frist für die Abrechnung:(Einreichung Durchführungs-
bericht und Rechnungen bei der LAG Rheinhessen)           

31. Mai 2024

Den Sonderaufruf, sowie den entsprechenden Vordruck zur Einreichung der Projektidee finden Sie unten im Downloadbereich. 

Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen gerne zur Verfügung:

LAG Geschäftsstelle / Regionalmanagement
Magdalena Haag und Mareike Fox

c/o Wirtschaftsförderungs-GmbH für den Landkreis Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, Tel. 06731/408 - 1022 oder -1023, Fax 06731/408 1500
LAG@Alzey-Worms.de, www.lag-rheinhessen.de