Gäste beim Zuprosten in einer Straußwirtschaft, © Torsten Silz© Torsten Silz

In rheinhessischen Straußwirtschaften schenkt der Winzer selbst erzeugten Wein aus. Dies darf er nach vorheriger Anzeige höchstens an vier zusammenhängenden Monaten im Jahr, die auch in zwei zusammenhängende Zeitabschnitte aufgeteilt werden dürfen. Es dürfen nur einfach zubereitete Speisen verabreicht werden (Spezialitäten zum Wein). Ein solcher Ausschank ist meistens durch einen Kranz, Strauß oder ein ähnliches Zeichen und eine Tafel erkennbar gemacht. Ihr Alter ist ungewiss. Bei Publius Syrus findet sich um 45 v. Chr. eine Erwähnung solcher Schankstätten selbsterzeugten Weines. In Rheinhessen wird Karl der Große gerne als ihr Begründer angesehen.

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Kontaktinformationen:

Rheinhessenwein e.V.

Otto-Lilienthal-Straße 4

55232 Alzey

E-Mail: info@rheinhessenwein.de
Internet: https://www.rheinhessen.de

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