Landschaft um Oppenheim, © Klaus Baranenko© Klaus Baranenko

Von der Idee zur Umsetzung

Informationen rund um das Antragsverfahren für Projekte finden Sie hier.

Phase 1: Ideenfindung und Beratung

Das Regionalmanagement steht jederzeit beratend zur Verfügung. In der ersten Beratungsphase prüft das Regionalmanagement bereits informell, ob das geplante Vorhaben den allgemeinen Grundsätzen der LEADER-Förderung entspricht bzw. ob eine Finanzierung des Vorhabens auch ggf. durch andere Programme möglich ist, ob ggf. weitere Partner eingebunden werden müssen oder wie die Projektidee im Sinne des LEADER-Ansatzes weiter entwickelt werden kann.


Phase 2: Projektsteckbrief

Mehrmals im Jahr veröffentlicht die Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen einen Projektaufruf. Zu den genannten Terminen kann der Projektsteckbrief bei der Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen eingereicht werden. Vorab sollte mit dem LEADER-Regionalmanagement ein Gespräch über die Projektidee geführt werden.


Phase 3: Bewertung und Auswahl

In einem ersten Schritt wird die Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch die LAG-Geschäftsstelle geprüft.

Förderfähigkeit:

  • Das Projekt entspricht der Strategie der LAG Rheinhessen
  • Die Projektträgerschaft ist klar
  • Die Finanzierung des Eigenanteils ist gesichert
  • Das Projekt liegt innerhalb der LEADER-Region oder eine Genehmigung zur Überschreitung des Gebietes liegt vor
  • Das Projekt ist innovativ
  • Das Projekt aktiviert lokale Kräfte
  • Das Projekt ist nachhaltig ausgerichtet

Förderwürdigkeit:
In einem weiteren Schritt, dem Projektauswahlverfahren, wird die Förderwürdigkeit des Vorhabens geprüft. Dies erfolgt durch den Vorstand der LAG in einer Auswahlsitzung nach einem Punkteverfahren auf der Basis von Auswahlkriterien. Für jedes Auswahlkriterium können je nach Grad der Zielerreichung bis zu 10 Punkte vergeben werden (0 = kein Beitrag zur Zielerreichung, 10 = vollständiger Beitrag zur Zielerreichung).

Projektauswahlkriterien

1. Umsetzung der Querschnittsziele (Höchstpunktzahl 70)
· Regionale Identität stiften
· Ehrenamtliche Strukturen stärken
· Barrierefreiheit schaffen
· Chancengleichheit ermöglichen
· Kooperation unterstützen
· Nachhaltigkeit erreichen
· Zielgruppenorientiertes Marketing fördern

2. Innovationsgehalt (Höchstpunktzahl 30)
· Neuartig für die Gemeinde
· Neuartig für die Region
· Beispielwirkung über die Region hinaus

3. Bedeutsamkeit für die Region (Höchstpunktzahl 50)
· Wirkung innerhalb der Standortgemeinde
· Projekt erstreckt sich über mehrere Gemeinden
· Projekt hat gebietsübergreifende Wirkung
· Einbindung in eine Gesamtmaßnahme oder Kooperation
· Zusammenarbeit mit anderen LEADER Regionen

Es können nur Projekte gefördert werden, die mindestens 55 Punkte erreichen (Schwellenwert). Eine Premiumförderung ist möglich, wenn das Projekt einen direkten Beitrag zur Erreichung von mindestens drei Querschnittszielen (siehe S. 2 Informationen zur LEADER-Förderung) leistet. Bei öffentlichen Trägern gilt zusätzlich, dass diese Projekte über Verbandsgemeindegrenzen umgesetzt werden müssen. Für eine Premiumförderung müssen 90 Punkte erreicht werden. Anschließend wird eine Rangfolge der eingereichten Vorhaben gebildet und diese gemäß des zur Verfügung stehenden Budgets ausgewählt. Grundsätzlich orientiert sich die Priorisierung der Vorhaben nach der durch das Auswahlgremium ermittelten Punktzahl. Je höher die Punktzahl, desto prioritärer das Vorhaben.


Phase 4: Förderantrag

Nach der Auswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium erfolgt die formale Antragstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier durch den Vorhabenträger. Bitte beachten Sie, dass ein Förderantrag nach dem positivem Auswahlbeschluss der LAG grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten bei der Bewilligungsstelle (ADD Trier) einzureichen ist und eine nicht fristgerechte (vollständige) Beantragung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel führt.


Phase 5: Umsetzung

Das Projekt kann starten, sobald der Vorhabenträger von der ADD einen Bewilligungsbescheid bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegen hat. Der Vorhabenträger darf auch erst nach Erhalt dieses Bescheides Aufträge vergeben. Ausnahme sind Planungsaufträge (Leistungsphasen nach HOAI 1-4), z.B. für die Vorplanung oder Ermittlung von Kosten für ein Projekt.


Unsere Fördersätze
Die Festlegung der Fördersätze für Projekte, die aus dem LEADER-Programm gefördert werden sollen, erfolgt anhand der in nachfolgender Tabelle festgelegten Fördersätzen.

Fördersätze
MaßnahmenträgerGrundförderungPremiumförderung²
Qualifizierung und Information50%75% (100% sofern Teilnehmerbeträge in Höhe von mind. 30% erhoben werden und öffentliches Interesse überwiegt)
Private Projektträger30%40% (50% bei Innovationen)
Gemeinnütziger Projektträger50%70% (90% nach Beschluss der LAG und mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde)
Öffentliche Projektträger60%70% (100% nach Beschluss der LAG und mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde)
LAG-Vorhaben65%75% (100% mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde)
Festbetragsförderung für ehrenamtliche Bürgerprojekte1.000 Euro2.000 Euro

² Eine Premiumförderung ist möglich, wenn das Projekt einen direkten Beitrag zur Erreichung von mindestens drei Querschnittszielen gemäß Ziffer 6 der LILE leistet. Bei öffentlichen Trägern gilt zusätzlich, dass diese Projekte über Verbandsgemeindegrenzen umgesetzt werden müssen (Ziffer 9.1 der LILE). Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden 30 Punkte vergeben. Für Premiumförderung müssen 90 Punkte erreicht werden.

Verfügbare Videos für diesen Artikel