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Dezember 2025

6. LEADER-Projektaufruf gestartet - 1 Mio. Euro für innovative Ideen

>> Projekteinreichungen sind bis 29. Januar 2026 möglich >>NEU: Projekt-Pitch „Rheinhessen Visionen: Ideen im Fokus“ am 15. Januar 2026<<

Sie haben eine tolle Idee, die für die Region einmalig ist, das Miteinander fördert, zum Umweltschutz beiträgt oder das Tourismus- und Weinerlebnis stärkt? Dann stellen Sie uns Ihre Idee in der Zeit vom 01. Dezember 2025 bis zum 29. Januar 2026 vor.

Mit LEADER-Unterstützung können Sie die Region Rheinhessen aktiv gestalten! Dafür stellt die LAG Rheinhessen im aktuellen Förderaufruf bis zu 1 Mio. Euro für die Bezuschussung
innovativer Ideen bereit.

Anforderungen an die Projektidee – Wichtig ist, dass…

  • der Ort der Umsetzung im LEADER-Gebiet liegt.
  • die Idee in die Entwicklungsstrategie der Region passt.
  • die Idee möglichst viele Punkte bei den Auswahlkriterien erreicht.
  • die Projektskizze bis zum 29. Januar 2026 in Form eines Projektsteckbriefs eingereicht wird.
  • mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen wurde.

Wer kann einen Antrag stellen und von der Förderung profitieren?

  • Privatpersonen (30 oder 40 % der Nettogesamtkosten)
  • Öffentliche Träger (60 oder 70 % der Bruttogesamtkosten)
  • Gemeinnützige Vereine und Organisationen (50 oder 75 % der Bruttogesamtkosten)

Wie läuft das zweistufige Antragsverfahren ab?

  1. Kontaktaufnahme zur LAG-Geschäftsstelle: Erstes Beratungsgespräch zur Einschätzung, ob die Projektidee zu den Entwicklungszielen der LAG Rheinhessen passt.
  2. Ausarbeitung der Projektskizze in Form eines Projektsteckbriefes und Einreichung bis zum 29. Januar 2026 bei der LAG-Geschäftsstelle. NEU: Optionale Projektvorstellung („Projekt-Pitch“): Im Rahmen des neuen Formats „Rheinhessen Visionen: Ideen im Fokus“ haben Projektakteurinnen und -akteure die Möglichkeit, ihre Projektidee bereits am 15. Januar 2026 vorzustellen. Dabei erhalten sie vor der offiziellen Einreichfrist eine erste fachliche Einschätzung der LAG-Mitglieder. Auf Basis dieses Feedbacks können die Projektsteckbriefe anschließend noch bis zum 29. Januar 2026 angepasst und finalisiert werden. Bitte melden Sie sich zur Anmeldung bei der LAG-Geschäftsstelle.

  3. Prüfung der Förderfähigkeit durch die LAG-Geschäftsstelle: Bewertung anhand der Auswahlkriterien und Projektauswahl durch den Vorstand der LAG Rheinhessen. Die Auswahlentscheidung erfolgt im Wettbewerbsverfahren.
  4. Bei positivem Auswahlbeschluss: Einreichung eines Förderantrags bei der Bewilligungsbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, ADD) innerhalb von drei Monaten. Die LAG-Geschäftsstelle steht den Projektträgern begleitend bei der Zusammenstellung der Anlagen zur Seite. Die Einreichung des Antrags erfolgt über die Geschäftsstelle.
  5. Nach Abschluss der formellen Prüfung durch die ADD und dem Erhalt des Zuwendungsbescheids kann das Projekt in die Umsetzung starten!

 

Alle Infos im Überblick

Datum des Aufrufes

01.12.2025

Projekt Pitch „Rheinhessen Visionen: Ideen im Fokus“

15.01.2026

Stichtag für die Einreichung der Projektsteckbriefe

29.01.2026

Voraussichtlicher Auswahltermin

18.03.2026

Einreichfrist für den Förderantrag bei der ADD

18.06.2026

Themenbereiche, für die Anträge gestellt werden können

Alle Handlungsfelder der LILE Rheinhessen 2023 – 2029

Höhe des Mittelplafonds, der für diesen Aufruf zur Verfügung steht

1.047.490,04 Euro (davon bis zu 997.490,04 Euro ELER-Mitte). Die Landesmittel stehen unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch das Land Rheinland-Pfalz

Bewertungs- und Auswahlkriterien der LAG Rheinhessen

www.rheinhessen.de/verfahren

 

Adresse für Projekteinreichungen und Rückfragen:

Lokale Aktionsgruppe Rheinhessen
c/o Kreisverwaltung Alzey-Worms
Regionalmanagerin Magdalena Haag
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Tel.: 06731 408-1023
Fax: 06731 408-1500
E-Mail: lag@alzey-worms.de

Bitte beachten Sie, dass ein Förderantrag nach dem positiven Auswahlbeschluss der Lokalen Aktionsgruppe grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten bei der Bewilligungsstelle (ADD Trier) einzureichen ist und eine nicht fristgerechte (vollständige) Beantragung zur Aufhebung des
vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel führt.

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