Über viele Jahrhunderte hinweg bildete die Judengasse das Zentrum des jüdischen Wohnviertels in Mainz. Im Jahr 1662 legte ein Erlass des Mainzer Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn fest, dass die jüdische Bevölkerung ausschließlich in dieser Gasse wohnen durfte. Zu diesem Zweck wurde sie an beiden Enden durch Tore abgeriegelt.
Zuvor hatten sich nach einer längeren Phase der Abwesenheit erneut jüdische Familien in Mainz angesiedelt. Ihr Aufenthalt war zeitlich begrenzt und an die Zahlung sogenannter Schutzgelder geknüpft. Mit dem wachsenden wirtschaftlichen Einfluss der jüdischen Bevölkerung nahmen jedoch auch die Spannungen zu. Infolgedessen wurden ihre Rechte weiter eingeschränkt: Die Zahl der zugelassenen Familien wurde begrenzt, Handelsmöglichkeiten reguliert und das Wohnen außerhalb der festgelegten Gasse verboten.
Der knappe Raum führte im Laufe der Zeit zur Entstehung eines dicht bebauten Viertels mit schmalen, mehrgeschossigen Häusern. Später wurde das Wohngebiet auf zwei parallel verlaufende Gassen ausgedehnt. Im Jahr 1684 entstand dort eine Synagoge. Um 1790 lebten rund 540 jüdische Menschen in Mainz, was etwa einem Prozent der damaligen Stadtbevölkerung entsprach.
Erst ab 1768 war es jüdischen Familien wieder gestattet, auch außerhalb des abgeschlossenen Viertels Wohnraum zu beziehen.
