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Oktober 2020

Aufruf zur Einreichung von LEADER-Projekten in Rheinhessen

Frist für private, gemeinnützige und öffentliche Träger läuft bis 30. November 2020

Die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region Rheinhessen startet einen weiteren Projektaufruf in der Förderperiode 2014 – 2020. Interessierte Privatpersonen, öffentliche Träger, Vereine und Organisationen haben bis zum 30. November 2020 Zeit, ihre Ideen bei der LEADER-Geschäftsstelle in Alzey einzureichen. Insgesamt stehen im aktuellen Aufruf bis zu 260.000 € (davon ELER-Mittel in Höhe von bis zu 250.000 €, die unter Vorbehalt der Genehmigung der Mittelbereitstellung stehen) für die Bezuschussung innovativer Projekte in der LEADER-Region Rheinhessen zur Verfügung.

Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird vom Vorstand der LAG Rheinhessen voraussichtlich am 15. Dezember 2020 in einer eigenen Sitzung vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl ist die Qualität der geplanten Maßnahmen, die unter Anwendung eines Punktesystems bewertet wird. Hier geht es um den Innovationsgehalt des Projektes, die Bedeutsamkeit für die Region und die Umsetzung von Querschnittszielen, wie beispielsweise ob das Projekt regionale Identität stiftet, Kooperationen unterstützt oder ehrenamtliche Strukturen stärkt.

Darüber hinaus muss die Projektidee grundsätzlich förderfähig sein und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützen. Diese sind: Erlebnisqualität weiterentwickeln, Die Region genussvoll entdecken, Zukunftsfähigkeit nachhaltig gestalten, Kulturlandschaft aufwerten und Vielfältige Geschichte erleben.

In diesem Aufruf können für alle Handlungsfelder der LEADER-Entwicklungsstrategie (LILE) Rheinhessen 2014 - 2020 Projektsteckbriefe eingereicht werden.

Die LEADER-Region Rheinhessen beinhaltet das Gebiet der Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Wöllstein, Wonnegau, Wörrstadt, Bodenheim, Rhein-Selz vollständig und Teile der Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Nieder-Olm, Sprendlingen-Gensingen, Bad Kreuznach sowie die Stadt Alzey. Eine Karte des LAG-Gebietes finden Sie unter www.rheinhessen.de/unser-gebiet

Der Projektsteckbrief, der als Entscheidungsgrundlage für die LAG dient, ist vollständig ausgefüllt bis zum 30. November 2020 bei der Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen einzureichen und kann unter www.rheinhessen.de/formulare-fuer-projekttraeger herunter geladen werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Förderantrag nach dem positivem Auswahlbeschluss der Lokalen Aktionsgruppe grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten bei der Bewilligungsstelle (ADD Trier) einzureichen ist und eine nicht fristgerechte (vollständige) Beantragung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel führt.

Haben Sie eine Idee die zur LILE Rheinhessen passt? Brauchen Sie Unterstützung?

Dann sprechen Sie das Regionalmanagement der LEADER-Region Rheinhessen an:
Sandra Lange, Tel. 06731 – 408 1023, E-Mail: lag@alzey-worms.de.

 

Die Eckdaten im Überblick
Datum des Aufrufes29.10.2020
Stichtag für die Einreichung der Anträge30.11.2020
Voraussichtlicher Auswahltermin15.12.2020
Einreichungsfrist für den Projektantrag bei der ADD15.03.2021
Themenbereiche für die Anträge gestellt werden könnenAlle Handlungsfelder der LILE Rheinhessen 2014-2020
Höhe des Mittelplafonds, der für diesen Aufruf bereit steht260.000 € (davon bis zu 250.000 € ELER-Mittel). Die ELER-Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes RLP.
Bewertungs- und Auswahlkriterien der LAG Rheinhessenwww.rheinhessen.de/verfahren

 

Adresse für die Einreichung der Anträge und weitere Informationen

Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen
c/o Wirtschaftsförderungsgesellschaft Alzey-Worms mbH

Regionalmanagerin Sandra Lange
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Tel. 06731–408 1023
Fax: 06731–408 1500
E-Mail: lag@alzey-worms.de

Die Umsetzung der LILE wird im Rahmen des Entwicklungsprograms EULLE unter Beteiligung der Europäischen Union und des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, gefördert.

EUROPÄISCHE UNION: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in ländliche Gebiete.