Template Regionalbudget

Februar 2026

Fördermöglichkeit "Regionalbudget 2026"

Erstmalig in der LEADER-Region Rheinhessen gibt es 2026 die Fördermöglichkeit von Kleinst-projekten im Förderaufruf „Regionalbudget“. >>Projektideen können bis 30. März 2026 eingereicht werden.

Erstmalig in der LEADER-Region Rheinhessen gibt es 2026 die Fördermöglichkeit von Kleinstprojekten im Förderaufruf „Regionalbudget“. Gesucht sind innovative Projekte zur Gestaltung der ländlichen Region Rheinhessen, die Gemeinschaft stärken, zum Umweltschutz beitragen, Tourismus und Wein erlebbar machen und den Standort Rheinhessen fit für die Zukunft aufstellen.

>>Am 12. März findet um 18 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Aufruf statt. Bitte melden Sie sich HIER bei Interesse per E-Mail an.


Anforderungen an die Projektidee – Wichtig ist, dass…

  • der Ort der Umsetzung im LEADER-Gebiet liegt.
  • die Idee in die Entwicklungsstrategie der Region passt.
  • die Idee möglichst viele Punkte bei den Auswahlkriterien erreicht.
  • mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen wurde.
  • die förderfähigen Ausgaben max. 20.000 Euro Netto betragen. Die Förderung muss mindestens 2.000 Euro umfassen. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
  • Rechnungen unter 100 Euro nicht förderfähig sind.
  • ein projektbezogener Vertrag zwischen Projektträger und LAG Rheinhessen abgeschlossen werden muss.
  • die Abrechnungsunterlagen des Projekts bis spätestens 16. Oktober 2026 einzureichen sind und das Projekt bis dahin umgesetzt ist.

Wer kann einen Antrag stellen und von der Förderung profitieren?

  • Privatpersonen (30 oder 40 % der Nettogesamtkosten)
  • Öffentliche Träger (60 oder 70 % der Nettogesamtkosten)
  • Gemeinnützige Vereine und Organisationen (50 oder 75 % der Nettogesamtkosten)

Wie läuft die Förderung ab?

  1. Kontaktaufnahme zur LAG-Geschäftsstelle: Erstes Beratungsgespräch zur Einschätzung, ob die Projektidee zu den Entwicklungszielen der LAG Rheinhessen passt.
  2. Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen bis zum 30. März 2026 bei der LAG-Geschäftsstelle.
  3. Prüfung der Förderfähigkeit durch die LAG-Geschäftsstelle: Bewertung anhand der Auswahlkriterien und Projektauswahl durch den Vorstand der LAG Rheinhessen. Die Auswahlentscheidung erfolgt im Wettbewerbsverfahren.
  4. Abschluss eines Vertrages zwischen dem Antragssteller und der LAG Rheinhessen über die Unterstützung eines Kleinstprojektes im Rahmen des Regionalbudgets. Es darf gestartet werden!
  5. Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege (Rechnungen, Kontoauszüge, Verwendungsnachweis) bei der LAG-Geschäftsstelle bis 16. Oktober 2026.

 

Alle Infos im Überblick

Datum des Aufrufes

05.02.2026

Stichtag für die Einreichung der Projektsteckbriefe

30.03.2026

Voraussichtlicher Auswahltermin

28.04.2026

Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises durch den Antragssteller

16.10.2026

Themenbereiche, für die Anträge gestellt werden können

Alle Handlungsfelder der LILE Rheinhessen 2023 – 2029

Höhe des Mittelplafonds, der für diesen Aufruf zur Verfügung steht

66.666,67 Euro. Die Mittel stehen unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung. Gegebenenfalls wird der Betrag noch bis vier Wochen vor Fristende angepasst.

Bewertungs- und Auswahlkriterien der LAG Rheinhessen

www.rheinhessen.de/verfahren

 

Adresse für Projekteinreichungen und Rückfragen:

Lokale Aktionsgruppe Rheinhessen
c/o Kreisverwaltung Alzey-Worms
Regionalmanagerin Magdalena Haag
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Tel.: 06731 408-1023
Fax: 06731 408-1500
E-Mail: lag@alzey-worms.de

 

Bitte beachten Sie, dass die Haushaltsmittel für das Regionalbudget jährlich gebunden sind. Eine unvollständige oder verspätete Übermittelung des Zahlungsantrages inklusive des Verwendungsnachweises führt ebenso zur Aufhebung der Förderzusage wie die Nichteinhaltung der weiteren vertraglich vereinbarten Regelungen.