Februar 2026
Fördermöglichkeit "Regionalbudget 2026"
Erstmalig in der LEADER-Region Rheinhessen gibt es 2026 die Fördermöglichkeit von Kleinst-projekten im Förderaufruf „Regionalbudget“. >>Projektideen können bis 30. März 2026 eingereicht werden.

Februar 2026
Erstmalig in der LEADER-Region Rheinhessen gibt es 2026 die Fördermöglichkeit von Kleinst-projekten im Förderaufruf „Regionalbudget“. >>Projektideen können bis 30. März 2026 eingereicht werden.
Erstmalig in der LEADER-Region Rheinhessen gibt es 2026 die Fördermöglichkeit von Kleinstprojekten im Förderaufruf „Regionalbudget“. Gesucht sind innovative Projekte zur Gestaltung der ländlichen Region Rheinhessen, die Gemeinschaft stärken, zum Umweltschutz beitragen, Tourismus und Wein erlebbar machen und den Standort Rheinhessen fit für die Zukunft aufstellen.
>>Am 12. März findet um 18 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Aufruf statt. Bitte melden Sie sich HIER bei Interesse per E-Mail an.
Anforderungen an die Projektidee – Wichtig ist, dass…
Wer kann einen Antrag stellen und von der Förderung profitieren?
Wie läuft die Förderung ab?
Datum des Aufrufes | 05.02.2026 |
Stichtag für die Einreichung der Projektsteckbriefe | 30.03.2026 |
Voraussichtlicher Auswahltermin | 28.04.2026 |
Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises durch den Antragssteller | 16.10.2026 |
Themenbereiche, für die Anträge gestellt werden können | Alle Handlungsfelder der LILE Rheinhessen 2023 – 2029 |
Höhe des Mittelplafonds, der für diesen Aufruf zur Verfügung steht | 66.666,67 Euro. Die Mittel stehen unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung. Gegebenenfalls wird der Betrag noch bis vier Wochen vor Fristende angepasst. |
Bewertungs- und Auswahlkriterien der LAG Rheinhessen |
Adresse für Projekteinreichungen und Rückfragen:
Lokale Aktionsgruppe Rheinhessen
c/o Kreisverwaltung Alzey-Worms
Regionalmanagerin Magdalena Haag
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Tel.: 06731 408-1023
Fax: 06731 408-1500
E-Mail: lag@alzey-worms.de
Bitte beachten Sie, dass die Haushaltsmittel für das Regionalbudget jährlich gebunden sind. Eine unvollständige oder verspätete Übermittelung des Zahlungsantrages inklusive des Verwendungsnachweises führt ebenso zur Aufhebung der Förderzusage wie die Nichteinhaltung der weiteren vertraglich vereinbarten Regelungen.