Die deutschen Weine sind in 3 Qualitätsstufen (Weingruppen) eingeteilt: Deutscher Tafelwein, Qualitätswein b.A., Prädikatswein. In welche Gruppe ein Wein einzustufen ist, richtet sich nach Mostgewicht, Reifezustand und Art der Traubenlese. Bei Qualitätswein (mit oder ohne Prädikat) erfolgt die Zuordnung durch die Prüfstelle. Die Qualitätsstufe ist auf dem Etikett angegeben.
Ein solcher Wein muss aus geeigneten, in einer Liste erfassten Rebsorten stammen. Die Trauben müssen ausschließlich in Rheinhessen geerntet sein (kein Gebietsverschnitt). Der Wein muss in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern und für die angegebene Herkunft und Rebsorte typisch sein.
Der Grundsatz »Qualität im Glase« bestimmt das deutsche Weinrecht. Ein Wein darf daher nur dann als Qualitätswein oder Prädikatswein bezeichnet und vermarktet werden, wenn ihm auf Antrag eine Amtliche Prüfungsnummer (und evtl. ein Prädikat) zugeteilt worden ist. Die Prüfbehörde (für Rheinhessen ist dies die Prüfstelle Alzey beim dortigen Weinbauamt) trifft anhand des analytischen Untersuchungsbefundes eines zugelassenen Laboratoriums, der mit dem Antrag vorzulegen ist, und der sensorischen Bewertung des Weines durch die Prüfungskommission…